Sieht schon nach Baustelle aus: Das ehemalige ENRW-Gelände in der Au. Foto: Alt

Der letzte Bebauungsplan fürs Landesgartenschaugelände steht. Gibt der Rottweiler Gemeinderat grünes Licht, kann auf dem ehemaligen ENRW-Gelände der Bagger loslegen.

Es war der finale Bebauungsplan für die Landesgartenschau und auch hinter diesem darf die Stadt nun ein Häkchen setzten. Im Umwelt, Bau- und Verkehrsausschuss (UBV) führte die Abteilungsleiterin Stadtplanung, Sandra Graf, die Räte kurz und knackig durch den letzten Verfahrensschritt in Sachen ehemaliges ENRW-Gelände in der Au.

 

Im Kern ging es um die erneute Offenlage, also den letzten Schritt, bei dem Behörden, Träger öffentlicher Belange und natürlich die Öffentlichkeit Anregungen und Stellungnahmen abgeben können, bevor dann Tatsachen geschaffen werden. Die zwei wichtigsten Punkte daraus: Für die Entfernung des Biotops „Feldhecke entlang der Straße in der Au“ erteilte das Landratsamt (LRA) eine Ausnahmegenehmigung. Für die dadurch nötig gewordenen Ausgleichsmaßnahmen wurde zwischen der Stadt und dem LRA ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Außerdem nahm die Stadt zwei Anregungen mit: Einmal die Umrüstung der Beleuchtung zum Schutz der Fledermäuse und den Bau eines Fledermausturms. Diese sollen sich ja schließlich auch künftig in der Au zuhause fühlen. Aus der Öffentlichkeit gingen übrigens keine Stellungnahmen ein.

Nicht ganz billig

Natürlich gibt es so einen Bebauungsplan nicht umsonst. Allein die Planungskosten für das Plangebiet – übrigens eines von mehreren für die Landesgartenschau – belaufen sich auf knapp 81 500 Euro. Hinzu kommt der Umweltbericht samt Grünordnungsplan (knapp 21 000 Euro), die faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung (knapp 25 000 Euro), die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (etwa 37 000 Euro) und externe Maßnahmen, wie die Herstellung einer Feldhecke und eines Biotops, wofür etwa 17 200 Euro angesetzt werden. Weil das Planungsgebiet im Sanierungsgebiet Au liegt, sind die Kosten zu 100 Prozent förderfähig, weshalb nur 40 Prozent letztlich bei der Stadt hängen bleiben.

Der Bebauungsplan, der vom Ausschuss einstimmig beschlossen wurde und am 25. Februar abschließend im Gemeinderat auf den Tisch kommt, sichert damit baurechtlich ab, wie das Gebiet rund um die ehemalige ENRW-Zentrale künftig genutzt werden kann. Vorgesehen ist ein urbanes Mischgebiet, das laut Sitzungsvorlage künftig „Wohnen, Gewerbe, Büros, Gastgewerbe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ möglich macht.

Was passiert mit PV-Anlage?

Weil dort, wo derzeit noch Garagen der ENRW stehen, ein großer Spielplatz entstehen soll, stellte sich Jörg Hügel (Grüne) die Frage, was bei einem Abriss eigentlich mit der darauf befindlichen Photovoltaikanlage geschehe. „Kann diese erhalten werden oder wird sie ertüchtigt“, wollte er von Oberbürgermeister Christian Ruf wissen. Ruf, der sich eine Art Beschattung des Spielplatzes vorstellen könnte, bei der die PV-Elemente ins Spiel kommen könnten, wollte allerdings „nicht zu viel Hoffnung machen“.