Ab 27. April müssen im öffentlichen Raum Alltagsmasken getragen werden. Schal soll ausreichen. Mit Video
Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung führt eine Maskenpflicht zur konsequenteren Eindämmung des Coronavirus ein. Diese gilt ab dem 27. April. Ministerpräsident Kretschmann betonte in einer Pressekonferenz, dass ein Schal natürlich auch ausreiche.
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Vom kommenden Montag (27. April) an gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begründete dies am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken hielten. Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. "Notfalls tut es auch ein Schal."
Am Dienstag befasste sich das grün-schwarze Kabinett mit einem verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einkauf. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die Vorgabe am Montag auf die Tagesordnung setzen lassen. Im Anschluss hat Kretschmann in einer Sitzung um 12.00 Uhr mit Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) die Öffentlichkeit über diese Maßnahme informiert.
Livestream der Pressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann:
Gesundheitsminister Lucha hatte sich bereits am Montag klar für eine Maskenpflicht in Baden-Württemberg ausgesprochen. "Ich befürworte eine Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen, im ÖPNV und in den Pausen auf den Schulhöfen, wenn die Schulen wieder eröffnen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er mache sich keine Sorgen über mangelnde Angebote: "Es ist ja so, dass sich die Bürgerinnen und Bürger diese Masken selbst besorgen. Wir empfehlen ja keine medizinischen Produkte, sondern die oft selbst gemachte oder zu kaufende normale Schutzmaske."