Sie heißen „Land & und Schmecker“, „Alwines Lädle“ oder „Tante M“. Und sie gibt es in vielen Orten im Zollernalbkreis. Jetzt droht diesen Läden von Seiten des Gesetzgebers Ungemach.
Seit einigen Monaten wird in der baden-württembergischen Landesregierung über eine Novellierung des Gesetzes über die Ladenöffnung nachgedacht, die dann auch für so genannte „vollautomatisierte Verkaufsstellen“ greift. Ein entsprechender Entwurfstext zur Ergänzung des Gesetzes existiert bereits.
Als das Gesetz zuletzt im November 2017 geändert wurde, gab es an sieben Tagen geöffnete Läden ohne Verkaufspersonal wie „Land & Schmecker“, „Alwines Lädle“ oder „Tante M“, eben halt noch nicht. Oder zumindest nicht in dieser Zahl. Nun will die Landesregierung für solche Geschäfte die Einkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen stärker reglementieren.
Es geht um den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
Aus Sicht der Betreiber solcher Läden nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Zwar erkennt die Landesregierung an, dass solche Verkaufsstellen dem verändernden Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung nützen, die Attraktivität ländlicher Räume steigern und die Lebensqualität verbessern; verbunden ist dieses Lob jedoch mit einem großen Aber.
Denn gleichzeitig hat der Gesetzesentwurf den „verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe“ im Blick. Und diesen sieht die Landesregierung nur dann gewahrt, wenn solche vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen frühestens um 7 Uhr öffnen und spätestens um 24 Uhr wieder schließen.
Hört sich zunächst nicht sehr besorgniserregend für die Ladenbetreiber an. Aber der Entwurfstext enthält eben auch den Passus, dass die Inhaber ihre Läden an solchen Tagen nur maximal acht Stunden öffnen dürfen. Außerdem sollen die Läden am ersten Weihnachtsfeiertag, am Oster- und Pfingstsonntag und an Karfreitag ganz geschlossen bleiben.
Sonntage sind für „Land & Schmecker“ und Co. gute Tage
Nadine und Christian Wenzler aus Bittelbronn, Betreiber dreier sehr erfolgreichen „Land & Schmecker“-Läden in Trillfingen, Kiebingen und Oberjesingen sehen diese Entwicklung mit Sorge.
Sie haben ihren Läden bislang von 5 bis 23 Uhr geöffnet und eine Reduzierung dieser bisher 18-stündigen Öffnungszeit am Sonntag um zehn Stunden würde sie wirtschaftlich treffen.
„Der Sonntag ist bei uns deutlich umsatzstärker als die Werktage“, sagt Christian Wenzler und betont: die lange Öffnungszeit am Sonntag sei für ihn nicht wichtig, um zusätzlichen Reibach zu machen, sondern um in der Gesamtbilanz die schwächeren Wochentage auszugleichen.
Ladenbetreiber auf politischer Bühne aktiv
Die Sorge um wirtschaftliche Einbußen treibt nicht nur die Wenzlers um. Längst haben sich fast 30 Betreiber von landesweit etwa 60 vollautomatisierten Einkaufsstellen miteinander vernetzt und Aktionen gestartet. 154 Landtagsabgeordnete wurden angeschrieben, drei Landesministerien – darunter das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Nicole Hoffmeister-Kraut und vier Regierungspräsidien. Die Industrie- und Handelskammer, hat zudem eine Umfrage gestartet.
Gespräch mit Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut
Christian Wenzler hofft, dass das Gesetz doch noch entschärft wird, wenn es vermutlich im Frühjahr in den Landtag kommt. Er würde sich freuen, wenn sich Baden-Württemberg am wesentlich flexibleren Ladenschlussgesetz orientiert, dass Bayern im August verabschiedet hat.
Die Hoffnung auf einen guten Ausgang der Sache für die Ladenbetreiber nährt inzwischen auch Haigerlochs Bürgermeister Heiko Lebherz. Auf der Seniorenadventsfeier in Gruol deutete er an, dass es nach einem Gespräch mit Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut wohl in eine Richtung gehen werde, die den Bedürfnissen der Ladenbetreiber Rechnung trage.