Kontrollen der Ausgangssperre Foto: 7aktuell.de/Oskar Eyb/7aktuell.de | Oskar Eyb

Der Bund will nächtliche Ausgangssperren erst ab 22 Uhr und das Spazieren gehen bis 24 Uhr erlauben. Das Land Baden-Württemberg geht da strenger vor – und bleibt vorerst bei seiner Linie.

Stuttgart - Ungeachtet der Tatsache, dass der Bund in das neue Infektionsschutzgesetz einige Lockerungen bei der Ausgangssperre hineinschreiben möchte, bleibt das Land Baden-Württemberg bei seinem härteren Kurs: „Wir werden unsere Verordnung nicht der täglichen Diskussionslage anpassen“, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums.