Simulation der Windkraftanlagen der Lailehöhe über dem Todtnauer Ortsteil Aftersteg. Foto: badenova

Die Todtnauer Flächen wurden weitestgehend aus dem Regionalplan für Windenergie entnommen. Damit ist der Windpark Lailehöhe aber noch nicht Geschichte. Die Gemeinden beraten sich nun.

Der zweite Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee liegt nun vor. Ein Bild, das daraus deutlich wird: Die kompletten Todtnauer Flächen für den angedachten Windpark Lailehöhe sind zurückgestellt. Lediglich einige Flächen auf Utzenfelder und Wiedener Gemarkung, darunter auch die Fläche auf dem Knöpflesbrunnen, sind noch unverändert. Doch bedeutet das auch tatsächlich das Aus für den geplanten Windpark? Wir haben beim Experten Sebastian Wilske, Verbandsdirektor des Regionalverbands, nachgefragt.

 

„Windnutzung weiter möglich“

Er erklärt: „Die Flächen waren in unserer ersten Anhörung mit dabei, um eine Gesamtschau darstellen zu können.“ Bei den Flächen seien aber einige Punkte in Sachen Naturschutz von der Seite des Projektierers noch nicht geklärt. So müssten etwa die Vorsorgeabstände zu Schutzgebieten sichergestellt werden. Aber: „Eine Windnutzung ist weiter möglich“, macht Wilske deutlich. So gebe es für die Gemeinden zwei Möglichkeiten, das Verfahren dennoch voranzutreiben: Mit der isolierten Einzeländerung des Regionalplans oder mit dem isolierten Flächennutzungsplan könne die Gemeinde nun trotzdem noch ergänzende Flächen für Windenergie eigenständig ermöglichen.

Gemeinden haben keinen Zeitdruck

Das Gute dabei: Hierzu besteht nicht so großer Zeitdruck, denn diese Verfahren müssen nicht innerhalb der Fristen des Anhörungsverfahren laufen. Sie seien nachträglich möglich, macht Wilske klar. Hürden seien zwar vorhanden, aber Wilske fasst zusammen: „Man kann noch etwas machen, es gibt keinen Zeitdruck und der Projektierer muss die Dinge klären.“

Zunächst aber müsse der Projektierer klären, welche Vorsorgeabstände zu den Schutzgebieten nötig seien und, ob diese mit Windenergieanlagen an diesen Standorten eingehalten werden könnten. Die Größe der Abstände komme im Detail darauf an, welche Arten dort leben, wo die Anlagen liegen und, welche Auflagen es für eine Bauphase geben wird. Der Projektierer müsse am Ende dafür sorgen, dass es für die Naturschutzgebiete keine negativen Auswirkungen gebe, macht Wilske klar. Da all diese Dinge noch ungeklärt seien, wurden die Gebiete aus der Regionalplan entnommen. Denn der Regionalverband wollte weiterplanen, steht er doch selbst unter Zeitdruck.

Die zweite Anhörung

Ein solches Verfahren sei nicht ungewöhnlich und auch in anderen Regionen passiert. Nach der ersten Anhörung sind 13 Gebiete entfallen, bei den restlichen Gebieten haben sich am Zuschnitt Änderungen ergeben. Insgesamt beinhaltet das am 27. Mai vorgestellte Konzept nu 40 Vorranggebiete für Windenergie in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz mit insgesamt 5024 Hektar Fläche. Definiert würden dabei nur die äußeren Rahmen, nicht die Standorte selbst, macht Wilske deutlich. Der Regionalplan soll allerspätestens zum 1. September 2027 wirksam werden.

Und wie geht es für das Obere Wiesental weiter?

„Wir drei Bürgermeister müssen uns über das weitere Vorgehen so schnell wie möglich beraten“, sagt Todtnaus Bürgermeister Oliver Fiedel im Gespräch mit unserer Zeitung. Aus seiner Sicht solle man zügig bis Juli beschließen, ob Todtnau Windkraft weiter forcieren möchte oder sich gegen Windräder auf der Lailehöhe entscheidet, sagt Fiedel. Auch gegenüber den Bürgern sei es fair, schnell zu entscheiden. Erst kürzlich fand eine nicht-öffentliche Klausurtagung der drei Gemeinderäte statt, parallel dazu eine Mahnwache der Interessengemeinschaft gegen Windkraft. Dabei wurde zum ersten Mal die neue Anhörung des Regionalplans vorgestellt. „Die Fronten verhärten sich immer mehr, wir müssen jetzt für Klarheit schaffen“, betont Fiedel. Auch im Todtnauer Gemeinderat gebe es Gegner und Befürworter. Er selbst würde auch dagegen stimmen. Denn: Er sei zwar nicht generell gegen Windkraft, sehe aber den geringen Abstand zur Wohnbebauung als kritisch an.

Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen zum zweiten Anhörungsentwurf können vom 27. Juni bis einschließlich 31. Juli per E-Mail an beteiligung@hochrhein-bodensee.de geschickt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Infos unter hochrhein-bodensee.de/regionalplanung

Der Gemeinderat Wieden berät in seiner Sitzung am Montag, 23. Juni, 19.30 Uhr, über das weitere Vorgehen in Sachen Windkraft, der Gemeinderat Utzenfeld am Donnerstag, 26. Juni, 19.30 Uhr. Der Gemeinderat Todtnau hält seine nächste Sitzung am Mittwoch, 25. Juni, ab: Es kann davon ausgegangen werden, dass Windkraft dann Thema sein wird.