Wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs in zwei Fällen musste sich die Inhaberin einer mittlerweile geschlossenen Bar vor dem Amtsgericht Lahr verantworten. Der Fall nahm eine ungeahnte Wendung.
Unter der Corona-Pandemie hatte die Gastronomie besonders zu leiden. Über Monate mussten Betriebe teils komplett geschlossen bleiben – und selbst nach Wiederöffnung gab es erhebliche Auflagen insbesondere im Hygienebereich, die beträchtliche Umsatzeinbußen mit sich brachten. Deswegen ergriff der Bund unterstützende Maßnahmen. Für zahlreiche Wirte bedeuteten diese Hilfen die Rettung vor dem Ruin, einige wenige versuchten, sich durch Betrug und Täuschung Zugang zu den Fördertöpfen zu verschaffen.