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Justiz: Mildernde Umstände

Lahr/Offenburg - Zu Gefängnisstrafen verurteilte das Landgericht Offenburg am Dienstag die beiden Lahrer Geldboten-Räuber. Drei Jahre muss der 23-jährige Haupttäter und drei Jahre und zwei Monate sein 25-jähriger Komplize in Haft.

Stillschweigend ließen die Angeklagten das Urteil des Richters über sich ergehen. Die beiden aus Lahr stammenden Männer hatten am 7. Januar einen Geldboten in der Nähe des Arena-Einkaufsparks in Lahr überfallen, den Fahrer mit Pfefferspray angegriffen und eine Summe von 27 500 Euro erbeutet. Ein Arbeitskollege, der dem Fahrer zur Hilfe gekommen war, wurde in den Vorfall verwickelt und ebenfalls leicht verletzt (wir berichteten).

Der 25-Jährige sitzt seit seiner Festnahme am 12. Januar in Untersuchungshaft und wurde somit in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der 23-Jährige befand sich dagegen bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß. Anklagt wurden die beiden Lahrer wegen schwerem Raub, räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrzeugführer und Körperverletzung. Doch es gab mildernde Umstände.

Durch Selbstständigkeit hätten sich die Angeklagten verschuldet, was sie zu dem Überfall getrieben habe. Allerdings habe die Verschuldung laut Richter noch "im machbaren Bereich" gelegen. Zusätzlich hätten sie keine "nennenswerten Vorstrafen" gehabt. Auch die frühen Geständnisse und dass sich die Täter reumütig gezeigt hätten, habe sich positiv auf das Strafmaß ausgewirkt. Die gesamte Summe von 27 500 Euro seien zurückgegeben worden, wobei sich 4500 Euro noch bei der Polizei befänden.

"Mehrere Jahre Freiheitsstrafe sind kein Zuckerschlecken"

Da sich der 23-Jährige um Schmerzensgeld für die beiden zu Schaden gekommen Personen bemüht habe, fiel sein Strafmaß zwei Monate geringer aus, als das des Komplizen.

Der Tatbestand des besonders schweren Raubes sehe in der Gesetzgebung eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren vor, so der Richter. Durch die "deutlich mildernden Faktoren" sei man letztendlich zu den Haftstrafen von drei Jahren, beziehungsweise drei Jahren und zwei Monaten gekommen.

Die Fahrerlaubnis des Komplizen solle nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert entzogen werden. Der Richter erklärte, dass die Verkehrssicherheit durch den 25-Jährigen nicht gefährdet sei. Außer einem Denkzettel hätte das Fahrverbot keine Funktion.

"Das Urteil ist sehr hart für Personen, die noch nie im Gefängnis waren. Mehrere Jahre Freiheitsstrafe sind kein Zuckerschlecken", so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Verhandlung

Der Prozess, der am 21. Juni am Landgericht Offenburg anlief, wurde anfangs auf vier Verhandlungstage angesetzt. Am 13. Juli wurde die Beweisaufnahme schon nach zwei von vier geplanten Prozesstagen beendet.