Die Behörden im Land erhalten täglich zahlreiche Hinweise auf Steuersünder. Auch aus Lahr kommen – oft anonyme – Tipps. Wie gehen die Finanzämter damit um?
Einen potenziellen Steuersünder anzuschwärzen, ist derzeit wohl so leicht wie nie. Dafür sorgt das anonyme Hinweisgebersystem der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg. Wer einen Verdacht melden möchte, kann online unbürokratisch ein Formular ausfüllen, Name und Anschrift der beschuldigten Person oder Firma angeben und den Sachverhalt beschreiben. Seit 2021 existiert dieses System, das auch in Lahr genutzt wird.
Wer bearbeitet die Anzeigen?
Das Finanzamt Lahr ist zwar für alle Steuerangelegenheiten in der südlichen Ortenau verantwortlich, ist jedoch nicht die zuständige Steuerfahndungsstelle. Das ist das Finanzamt Freiburg-Land. Hinweise über das Online-System sowie alle anderen Hinweise werden vom Finanzamt Freiburg-Land erfasst und inhaltlich überprüft, erklärt Vanessa Strauch von der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg auf Anfrage unserer Redaktion.
Wie viele Anzeigen gab es im vergangenen Jahr?
Mehr als drei Viertel aller anonymen Anzeigen im Land Baden-Württemberg (2900 von 3700) kamen über das anonyme Hinweisgebersystem. Auch aus Lahr gab es Meldungen, konkrete Zahlen möchte die Oberfinanzdirektion auf Anfrage unserer Redaktion allerdings nicht nennen. „Um die Hinweisgeber vollumfänglich zu schützen, möchten wir nicht, dass aus dem Anzeigeverhalten mögliche Rückschlüsse auf einzelne Regionen geschlossen werden (könnten)“, so Strauch.
Wird jedem Hinweis nachgegangen?
Ja. Strauch erläutert, dass dies aufgrund des „Legalitätsprinzips“ notwendig ist. Das besagt unter anderem, dass gleichartige Fälle nach denselben Regeln zu behandeln sind. Dabei spiele es keine Rolle, auf welchem Weg der Hinweis eingegangen ist – ob per Brief, E-Mail oder über das Online-System.
Wann kommt es zum Strafverfahren?
Nach Abschluss von Vorfeldermittlungen, ist es an der Steuerfahndungsstelle zu entscheiden, ob ein Steuerstrafverfahren beispielsweise wegen des hinreichenden Verdachts auf Steuerhinterziehung einzuleiten ist. Dazu kommt es jedoch nur selten: Laut Strauch liegt die Verwertungsquote, also der Anteil tatsächlich eingeleiteter Strafverfahren im Verhältnis zur Anzahl der eingegangen Anzeigen, gerade einmal bei drei Prozent. Die knapp 3000 Anzeigen über das anonyme Hinweisgebersystem hatten diesem Schnitt nach etwa 90 Strafverfahren zur Folge.
Ab wann greift die Staatsanwaltschaft ein?
In der Regel sind die Finanzbehörden selbst für die Verfolgung von Steuerstraftaten zuständig. Christian Schmitz, Pressesprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft, erläutert jedoch, dass „in herausgehobenen Fällen“ die Staatsanwaltschaft übernehme. Das seien solche Fälle, in denen aufgrund der Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aufwärts zu erwarten sei oder solche, bei denen umfangreiche Rechtshilfemaßnahmen anstehen würden. Darüber hinaus werde die Staatsanwaltschaft aktiv, wenn noch andere Delikte wie Bankrottstraftaten, Schwarzarbeit oder Betrugshandlungen mitverfolgt werden. Umgekehrt leitet die Staatsanwaltschaft „Sachverhalte, die Anhaltspunkte für mögliche Steuerdelikte geben“ an die zuständigen Steuerfahndungsstellen weiter, so Schmitz.
Wie oft greift die Staatsanwaltschaft ein?
Im Allgemeinen spielen Steuerstraftaten bei der Staatsanwaltschaft eine eher untergeordnete Rolle. Laut Schmitz beliefen sich die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im gesamten Zuständigkeitsgebiet im Jahr 2024 „auf einen niedrigen zweistelligen Bereich“. Im Bezirk des Finanzamts Lahr, also in der südlichen Ortenau, spricht Schmitz gar von einem „einstelligen Bereich“.
Das Ziel des Systems
Für die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg ist das anonyme Hinweisgebersystem ein wichtiges Mittel. Es stellte einen „digitalen, zeitgemäßen, diskreten und sicheren Kommunikationsweg zur Anzeige von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze bereit“, so Strauch. Man wolle anzeigenden Personen eine anonyme Kommunikationsmöglichkeit bieten.