Stadt nimmt Stellung zur Situation. Rückbau von zwei Gebäuden ist bereits durchgesetzt.
Lahr - Die Stadtverwaltung Lahr will in einer Pressemitteilung einige Aspekte zur Situation am Dachswaldsee klarstellen.
Wie die Verwaltung mitteilt, erhielt der Eigentümer des Sees im Jahr 1997 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Blockhauses und für die Einfriedung des Geländes. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde ausdrücklich das Campieren am See untersagt. Mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln sei die Stadt den Zuwiderhandlungen begegnet.
Grundsätzlich sei es das Ziel der Baurechtsbehörde, so die Verwaltung weiter, sämtliche baurechtswidrig errichteten Bauwerke beseitigen zu lassen. Je nach Art der Anlage bestünden aber unterschiedliche Prioritäten auch in Bezug auf die anderen Aufgaben der Baurechtsbehörde bei der Stadt Lahr. So habe die vollständige Beseitigung der Wohnwagen noch nicht erreicht werden können. Der Rückbau von zwei widerrechtlich errichteten Gebäuden wurde jedoch jeweils verhältnismäßig zeitnah nach Kenntnis der Baurechtsbehörde von den Missständen durchgesetzt, teilt die Stadtverwaltung mit.
Unabhängig davon zu sehen seien zwei weitere Vorgänge am Dachswaldsee, nämlich die Nutzung eines Überlaufs des Sees für den Bau eines Abwasserkanals und die Nutzung des Wassers für ein Nasslager nach dem Sturm »Lothar«. Der Eigentümer habe der Stadt Lahr erlaubt, den Zu- und Überlauf seines Sees für den Bau eines Abwasserkanals zu nutzen. Eine Zusage der Stadt, dass im Gegenzug die Wohnwagen stehen bleiben können, sei nicht erfolgt.
Weiter habe der Eigentümer der Stadt nach dem Sturm "Lothar" die Wasserentnahme aus dem See für ein Nassholzlager gestattet.
Der vom Eigentümer des Sees beauftragte Anwalt, erklärt die Stadtverwaltung weiter, habe entgegen anderslautender Darstellungen, keine Duldung der Wohnwagen erreicht.