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Justiz: Ex-Polizeischüler wird in Freiburg der Prozess gemacht

Freiburg/Lahr - Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat am Dienstag einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und Nötigung schuldig gesprochen. In dem Verfahren wurden auch Taten juristisch aufgearbeitet, die der Angeklagte vor gut zwei  Jahren als  damaliger Polizeischüler in Lahr begangen haben soll.

Das Urteil

Der 20-Jährige  muss einer der beiden Frauen, an denen er sich vergriffen hatte, ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zahlen. Außerdem muss er drei Beratungsgesprächen bei »Pro Familia« über  »Sexualität und junge Leute« wahrnehmen. Eine Freiheitsstrafe blieb ihm  erspart.

Gegen den 20-jährigen war am Montag und Dienstag wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen, sexueller Belästigung, Nötigung und Freiheitsberaubung verhandelt worden.  Ihm wurde zunächst zur Last gelegt, Ende  2018 im Rahmen seiner damaligen Ausbildung zum Polizeidienst in seinem Zimmer auf dem Gelände der Polizeischule in Lahr eine Kollegin, zu der er eine freundschaftliche Beziehung gehabt haben soll, in sexuell motivierter Weise körperlich berührt zu haben.  

Danach soll er  versucht haben, sie am Verlassen seines Zimmers zu hindern. Außerdem wurden dem Angeklagten mehrere, während eines Urlaubs auf der italienischen Insel Ischia im April 2019 begangene Taten zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin vorgeworfen.

Angeklagte räumte  die Vorwürfe ein

So soll er in einem Fall versucht haben,  sie am Verlassen der Duschkabine zu hindern. Anschließend soll er gegen ihren   Willen auf  ihren  Bauch uriniert und sie mehrfach angespuckt haben. Außerdem soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin  im Urlaub mehrfach gezwungen haben, sexuelle Handlungen zu dulden.

Die Jugendkammer kam  nach zwei Tage dauernder Hauptverhandlung zur Überzeugung, dass der zu den Tatzeiten 18 Jahre alte Angeklagte in zwei Fällen sexuelle Handlungen gegen den Willen seiner ein Jahr jüngeren damaligen Freundin begangen und sich etwa ein halbes Jahr vorher der Nötigung einer damals 16 Jahre alten jungen Frau auf dem Campus der Polizeischule in Lahr schuldig gemacht hat. Der Angeklagte räumte  die Vorwürfe ein, was sich strafmildernd auswirkte.