Wegen des Handels mit Cannabisblüten wurde der Besitzer des Hanfnah-Ladens in Lahr nun verurteilt. Foto: Symbolbild: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Justiz: "Hanfnah"-Betreiber zu 2000 Euro verurteilt / 36-jähriger Lahrer will Berufung einlegen

Lahr/Freiburg - Damit hätte Tobias Pietsch, Besitzer von mehreren "Hanfnah"-Geschäften in Südbaden, nicht gerechnet: Am Donnerstag wurde er am Amtsgericht Freiburg wegen des Handels mit CBD-Blüten zwar verurteilt, aber deutlich milder, als er selbst für möglich gehalten hätte.

Niederlage für die Staatsanwaltschaft

"Das war eine krachende Niederlage für die Staatsanwaltschaft", berichtete Pietsch im Gespräch mit der Lahrer Zeitung im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Er wurde zu 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die Geldstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt. Heißt: Lässt er sich ein Jahr lang nichts zuschulden kommen, muss er die Strafe nicht zahlen. Die beschlagnahmten Cannabisprodukte sowie die daraus entstandenen Einnahmen werden eingezogen.

Toxikologischer Befund stellt kein Mittel für Rausch fest 

"Das ist ein kleiner Teilerfolg", sagt Pietsch. Eine so milde Strafe hätte er sich nicht einmal "ausmalen" können. Mit dem Urteil wich die Richterin dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft deutlich ab. Diese plädierte am Dienstag für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Ein Sachverständiger von der Forensischen Toxikologie der Uniklinik Freiburg hatte am Dienstag festgestellt, dass die von Pietsch verkauften CBD-Blüten ungeeignet für einen Rausch seien und einen therapeutischen Nutzen haben.

Für Pietsch ist das Urteil ein Fingerzeig, dass die aktuelle Rechtslage durchaus lückenhaft und überholbedürftig ist. Das milde Urteil ändere für ihn dennoch nicht viel. Für ihn zähle weiterhin nur der Freispruch, sagte der den 36-Jährige. Das nun gesprochene Urteil sei aber "Rückenwind für die nächsten Instanzen". Der "Hanfnah"-Besitzer will voraussichtlich Berufung einlegen.

So fing alles an 

Rückblick: Im Januar 2019 durchsuchte die Polizei zwei der drei Läden des 36-Jährigen in Lahr und Freiburg. Dabei beschlagnahmten die Beamten vier Kilogramm Nutzhanfblüten-Produkte im Wert von 25 000 Euro. Bei den sichergestellten Produkten wurde ein durchschnittlicher THC-Wert von 0,11 festgestellt. Rechtlich gesehen stellt das noch keinen Verstoß dar, denn: Der Verkauf von Produkten mit Cannabidiol (CBD), dem man in der Medizin positive Wirkungen bescheinigt, ist legal, solange der Gehalt des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,2 Prozent liegt.

Pietsch hatte im Vorfeld des Prozesses vor dem Landgericht von einem "komplizierten" Fall gesprochen. Vor Verhandlungsbeginn meldete er sich auf Facebook zu Wort: In einer Video-Botschaft erklärte er, was es mit den CBD-Blüten auf sich habe und warum er unschuldig sei.