Für viele Steuerzahler bedeutet der Wegfall des Solidaritätszuschlags eine große finanzielle Entlastung. Foto: Büttner

Gesetzesänderungen: Bundestagsabgeordneter informiert über Neuregelungen für 2021 / Wegwerf-Artikel werden verboten

Lahr - Mit dem "Soli" ist ab sofort Schluss, zumindest für den Großteil der Steuerzahler.

 

Peter Weiß gibt Übersicht über Steueränderungen im neuen Jahr 

In einer Übersicht über die Neuerungen zum Jahresanfang weist der CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß auf diese und weitere Änderungen 2021 hin.

"Soli" nur noch für Gutverdiener: Den  Solidaritätszuschlag müssen künftig all jene nicht mehr bezahlen, deren zu versteuerndes Einkommen unter 61 717 Euro jährlich liegt. "Das schafft neue finanzielle Spielräume für die Bürgerinnen und Bürger", ist sich Weiß sicher.

Mehr Geld für Familien mit Kindern: Finanzielle Entlastungen speziell für Familien gibt es beim Kindergeld. Eltern erhalten künftig für die ersten beiden Kinder mit jeweils 219 Euro je 15 Euro mehr, für das dritte Kind steigt die Unterstützung auf 225 Euro und ab dem vierten Kind gibt es monatlich sogar 250 Euro. Der Kinderfreibetrag der Eltern wird auf 8388 Euro angehoben, was ein Plus von mehr als 500 Euro bedeutet. "Das sind sehr gute Nachrichten für alle Familien", so Weiß.

Öl, Gas und Benzin werden teurer: Die neue CO2-Abgabe soll den Klimaschutz fördern. Dadurch werden 2021 Heizöl, Erdgas und Benzin teurer. Es wird eine stufenweise Erhöhung geben, sodass der Preis für eine Tonne CO2 ab 2021 bei 25 Euro und 2025 dann bei 55 Euro liegt.

Kfz-Steuer abhängig vom CO-Ausstoß: Befördern soll die Klimaziele auch die Änderung bei der Kfz-Steuer. Es gilt: Wenn der CO-Ausstoß von einem Neuwagen bei mehr als 195 Gramm pro Kilometer liegt, steigen die Kosten, wohingegen Autos, die bis 95 Gramm CO ausstoßen, weniger Aufschlag zahlen.

Pendler kassieren mehr bei langen Wegen: Die Pendlerpauschale wird, so hat es der Bundestag beschlossen, künftig ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer die sogenannte Mobilitätspauschale, das sind 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent pro Kilometer.

Rote Karte für Kunststoff-Artikel: Eine weitere Maßnahme, die zu einem besseren Klimaschutz beitragen soll, ist das Verkaufsverbot für Wegwerf-Artikel aus Kunststoff ab Juli. Die Menge der Kunststoffabfälle insgesamt stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Per Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme und To-Go-Becher verboten, die aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl hergestellt werden.

Briefmarken kommen mit QR-Code: Interessante technische Neuerungen gibt es bei der Post. Voraussichtlich ab dem Frühjahr kann man mit QR-Codes, die seitlich auf den Briefmarken angebracht sind, per App seine Briefe und Pakete direkt nachverfolgen. Bei Verlust von Sendungen soll die Nachforschung so einfacher und schneller möglich sein und durch das Scannen der Briefmarke anstelle von Abstempeln wird der illegalen Wiederverwertung von Porto entgegengewirkt.

Rentner dürfen mehr dazuverdienen: Gute Nachrichten gibt es für diejenigen, die sich etwas zu ihrer Rente hinzuverdienen möchten. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente von 6300 Euro jährlich auf bis zu 44 590 Euro im Jahr 2020 hat bis Ende 2021 Bestand. "Diese Maßnahme aus dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung hat sich bewährt und wir haben deshalb darauf gedrängt, sie weiter zu verlängern, da damit erfolgreich Engpässe im Personal durch die Corona-Pandemie abgefedert werden konnten", erklärt Weiß.

Bausparer erhalten höherer Prämie: Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, erhält als Bausparer ab 1. Januar 2021 zehn Prozent Prämie auf die jährliche Sparleistung bis zu 700 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1400 Euro bei Ehepaaren. Bisher waren das 512 Euro und 1024 Euro. Alleinstehende können sich dann über eine Höchstprämie von 70 Euro statt bisher 45 Euro freuen, Ehepaare erhalten höchstens 140 Euro statt wie bislang 90 Euro im Jahr.

Hausbauer und -käufer werden belohnt: Die Wohnungsbauprämie erhält, wer den zugeteilten Bausparvertrag wohnwirtschaftlich, zum Beispiel für eine Immobilie verwendet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Während Singles bislang ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25 600 Euro (Verheiratete: 51 200 Euro) haben durften, steigt dieser Betrag 2021 auf 35 000 Euro (Verheiratete: 70 000 Euro).

"Man sieht, dass wir trotz der Corona-Pandemie nicht auf Maßnahmen verzichtet haben, die die Bürgerinnen und Bürger entlasten und unsere Umwelt und das Klima schützen", fasst der CDU-Abgeordnete Peter Weiß die Neuregelungen für 2021 zusammen.