Schutterlindenberg: Beschwerden über Müll-Grundstück und mögliche Schwarzbauten
Lahr - Mülllagerungen und mögliche Schwarzbauten am Schutterlindenberg beschäftigen derzeit die Behören: Der Grundstücksbesitzer ist ins Visier von Stadt und Landratsamt geraten. Er muss nun handeln – und unter Umständen auch zahlen.
Schutterlindenberg ist ein beliebtes Ausflugsziel
Nicht erst seit Corona ist der Schutterlindenberg beliebtes Ziel von Spaziergängern und Radfahrern. Einheimische wie Auswärtige zieht es vor allem an den Wochenenden für eine kurze oder längere Runde an den Lahrer Hausberg. Seit einiger Zeit trübt ein Grundstück die schönen Stunden in der Natur, genauer: die darauf gelagerten Gegenstände. Wild verstreut und haufenweise liegen Steine, Rohre, verrostetes Blech, Baumschnitt und Plastikstühle herum. Einiges ist mit Folie abgedeckt, das meiste Wind und Wetter ausgesetzt.
Ein Leser hat sich an unsere Redaktion gewandt, um auf den "Schandfleck am wunderschönen Schutterlindenberg aufmerksam zu machen". Ihm sei bewusst, dass es sich um ein Privatgrundstück handele "und man auch gewisse Freiheiten" habe. "Nur sollte dieses Grundrecht nicht so weit genutzt werden, dass man sich alles erlauben kann", findet der Lahrer.
Vermülltes Grundstück ist der Stadt bekannt
Die LZ hat bei der Stadt nachgehakt. Und tatsächlich: Das weithin und von vielen Blickwinkeln aus sichtbare Problem-Grundstück ist im Rathaus bekannt. Ende Januar sei eine Bürgerbeschwerde eingegangen, die man nach einer "ersten Überprüfung" am 4. Februar ans Landratsamt weitergeleitet habe, teilt die Verwaltung mit. Denn: Für alles, was mit Müll zu tun hat, sei ortenauweit die Kreisbehörde zuständig.
Auf Nachfrage bestätigt das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, dass der Fall anhängig ist, aber schon deutlich länger – nämlich "seit Spätherbst 2020". Auch in Offenburg war ein Hinweis aus der Bevölkerung eingegangen. "Wir stehen mit dem Eigentümer in Kontakt", erklärt Amtsleiterin Julia Morelle. Dem Verursacher sei aufgetragen worden, dasjenige Material, das rechtlich tatsächlich als Müll gilt (siehe Info), bis Ende März zu entsorgen. "Wir werden dann nach Ablauf der Frist vor Ort prüfen, ob die entsprechenden Abfälle entfernt wurden", so Morelle. Gefahr im Verzug bestehe nicht.
Auch das Landratsamt ist involviert
Indes: Die Angelegenheit hat größere Ausmaße als zunächst angenommen. Der Zustand des Areals hat das Landratsamt veranlasst, die Stadt wieder zurück ins Boot zu holen. Anfang des Monats, heißt es aus Lahr, habe die Kreisverwaltung "mitgeteilt, dass es sich aufgrund der Dimension der Ablagerungen vermutlich auch um eine baurechtliche Angelegenheit handelt". Und dafür wäre wiederum das Rathaus zuständig.
Diese Feststellung deckt sich mit den Beobachtungen des LZ-Lesers, der schreibt: "Die Höhe der Ablagerungen wächst unablässig und es sieht nicht danach aus, dass das Material nur vorübergehend dort deponiert werden soll, zumal der Zufahrtsweg auf dem Grundstück mit Bruchsteinen schon befestigt wurde." Tatsächlich hat der Besitzer Fahrspuren gelegt, vermutlich, um bei der Anlieferung von Material nicht im morastigen Boden stecken zu bleiben.
Dem Eigentümer droht ein Bußgeldverfahren
Stadt und Landratsamt erklären, das weitere Vorgehen miteinander abstimmen zu wollen, "zeitnah" soll es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin geben. Es gilt darüber zu befinden, ob auf dem Grundstück wirklich Schwarzbauten stehen und welche Konsequenzen ihnen nachfolgen. Möglich sind laut der Lahrer Verwaltung "Bußgeldverfahren oder eine baurechtliche Verfügung", also beispielsweise ein Rückbau. Was die Müllansammlung betrifft: Sie ist in den vergangenen sechs Wochen eher größer als kleiner geworden, wie ein Vorher-Nachher-Vergleich der LZ am Freitag zeigte. Den Behörden könnte also auch diesbezüglich noch einige Arbeit ins Haus stehen.
In der Vergangenheit seien immer wieder "vereinzelt" Meldungen über vermüllte Grundstücke am Schutterlindenberg eingegangen und bearbeitet worden, teilt das Landratsamt mit. Der Stadt sind aktuell aber "keine weiteren Fälle" bekannt.
Info: Das ist Schrott
Was für den einen Schrott ist, kann ein anderer noch gebrauchen. Deshalb gibt es das Kreislaufwirtschaftsgesetz, in dem steht, was wirklich weg muss: Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine Entledigungspflicht besteht, wenn die Sache ihren Zweck nicht mehr erfüllt und von ihr eine Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht (gefährliche Abfälle).