Bereits vor dem Urteil am Montag hatte der 54-Jährige die Vorwürfe eingeräumt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Kirche um mehr als 200.000 Euro betrogen. Richter: "Hohes Maß an krimineller Energie".

Mannheim/Lahr - Er hat Rechnungen ohne Gegenleistungen gestellt und Geld für erfundene Projekte eingestrichen: Das Landgericht Mannheim hat am Montag einen katholischen Priester wegen Betrugs und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er unter anderem als Dekan die Kirche zwischen 2012 und 2015 um mehr als 200.000 Euro betrogen hat.

Bereits vor dem Urteil am Montag hatte der 54 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. So soll der in Freiburg geborene Pfarrer mit fingierten und gefälschten Rechnungen etwa den Caritasverband Lahr und das Ursulinenkonvent Mannheim betrogen haben. Auch aus der Kasse des Pfarramts Lahr-Dinglingen soll er Geld entnommen haben. "Um seinen hedonistischen Lebensstil zu finanzieren", wie der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel hinzufügte.

Besonders dreist führte der Geistliche etwa das Ursulinenkonvent Mannheim hinters Licht. So habe er behauptet, er benötige Geld für ein Projekt, das arbeitslose Jugendliche in Pamplona (Spanien) unterstützt. Eine Lüge, für die er 21.000 Euro eingestrichen hatte. In dem katholischen Frauenorden habe der frühere Jesuit großes Vertrauen genossen, sagte Richter Ratzel. Das habe der Geistliche zu seinem Vorteil ausgenutzt.

Er attestierte dem Mann "ein hohes Maß an krimineller Energie". So habe er beispielsweise als Dekan für ein Pilgerprojekt regelmäßig Zahlungen von der Caritas beansprucht. Dabei ging es vordergründig darum, Caritas-Mitarbeitern sowie deren Angehörigen eine Pilgerreise auf dem Jakobsweg zu ermöglichen. Regelmäßig ließ er sich als Ratsvorsitzender des Caritasverbands Lahr angebliche Rechnungen für das Projekt oder auch für erfundene Spenden an Organisationen auf der Pilgerfahrt bezahlen. Damit habe er das Vertrauensverhältnis seiner Mitarbeiter und Kollegen ausgenutzt.

Ein vollständiges Geständnis war Teil einer Abmachung zwischen den Gerichtsparteien. Das Verfahren wurde dadurch deutlich verkürzt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, hingegen sah die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und neun Monaten als ausreichend an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings machte Verteidiger Edgar Gärtner am Montag deutlich, dass der Angeklagte nicht in Revision gehen will.