In der Verhandlung vor dem Lahrer Amtsgericht zeigte der Angeklagte Reue. Foto: Archivfoto: Fischer

Justiz: Falsche Angaben werden vom Amtsgericht mit 2.500-Euro-Geldstrafe geahndet

Lahr - Ein 49-Jähriger verursachte im April in Lahr einen Verkehrsunfall und log anschließend über den Hergang. Für die Falschaussage wurde er jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.

In der Nacht auf den 24. April war der Angeklagte gegen 0.15 Uhr mit einem Firmenauto auf der Georg-Schaeffler-Straße unterwegs. Er fuhr auf eine Verkehrsinsel auf, wodurch an dem Auto ein Schaden von 3.000 Euro entstand. Andere Fahrer waren an dem Unfall nicht beteiligt. Gegenüber der Polizei hatte der 49-Jährige anschließend aber ausgesagt, dass ihm ein anderes Auto entgegengekommen sei. Es solle kurz vor ihm links in einen Feldweg abgebogen sein, sodass er selbst stark abgebremst habe und nach links ausgewichen sei. Deshalb sei er in die Verkehrsinsel hineingefahren.

Der 49-Jährige, der in Kehl lebt und als Angestellter in einem Security-Unternehmen arbeitet, erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb wurde nun vor dem Lahrer Amtsgericht wegen Vortäuschung einer Straftat und "Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" verhandelt. In dem Prozess zeigte sich der Mann schnell geständig und räumte alles ein. "Meiner Mutter geht es nicht gut und in den letzten zwei Jahren habe ich meinen Vater und meine Schwägerin verloren", erklärte er seine Tat gegenüber der Richterin Raffaela Sinz. Ihm sei viel durch den Kopf gegangen – deshalb sei er auf die Verkehrsinsel aufgefahren. Da er mit einem Firmenwagen unterwegs gewesen sei, habe er eine falsche Aussage gemacht, da er Angst gehabt habe, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Der Angeklagte sagt, er habe den Verlust seines Arbeitsplatzes gefürchtet

Zusätzlich betonte der 49-Jährige, wie wichtig es ihm sei, seinen Führerschein behalten zu dürfen. Er arbeite im Schichtsystem, von 5 bis 17 oder von 17 bis 5 Uhr. Für den Arbeitsweg könne er nicht auf ein eigenes Auto verzichten. "Ich muss auch meine Mutter zwei Mal in der Woche zum Arzt fahren", ergänzte er. Es gebe keine Angehörigen in der näheren Umgebung, die diese Aufgabe übernehmen könnten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 2.500 Euro, zu 50 Tagessätzen je 50 Euro. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich am Nettoeinkommen, das bei dem Angeklagten 1.650 Euro beträgt. Zusätzlich forderte die Staatsanwaltschaft ein einmonatiges Fahrverbot, da der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit durch sein Fahrverhalten aufgefallen sei. Zwei Vorstrafen aus den Jahren 2011 und 2012, wegen Trunkenheit am Steuer und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, wurden vor Gericht vorgetragen. Der Verteidiger des Angeklagten schlug eine Strafe von 1.500 Euro zu 30 Tagessätzen vor, da sein Mandant ein volles Geständnis abgelegt habe. Das Fahrverbot wollte Rechtsanwalt Jäckle verhindern, da der 49-Jährige auf sein Auto angewiesen sei und auch nicht das Geld für tägliche Taxifahrten aufbringen könne.

Der Angeklagte habe "die Tat vollumfänglich eingeräumt und sie offensichtlich bereut", konstatierte Richterin Raffaela Sinz. Dennoch verurteilte sie den 49-Jährigen zu der von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Geldstrafe von 2.500 Euro, sah aber von dem Fahrverbot ab. Aus den vorgetragenen Gründen sei er auf sein Auto angewiesen.

"Wer wider besseres Wissen einer Behörde vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in Paragraph 145d des Strafgesetzbuchs. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte verurteilt, weil er wahrheitswidrig angegeben hatte, dass ein anderer den Unfall verursacht hatte, bei dem er selbst ein Firmenauto demoliert hatte.