Zu dem Appell an Hundehalter gesellt sich auf dem Langenhard künftig noch der Hinweis auf die Leinenpflicht. Foto: Haid

Neue Regelung auf dem Langenhard. Konflikt zwischen Erholungs- und Schutzfunktion.

Lahr - Auf dem Langenhard gilt künftig in den Sommermonaten Leinenpflicht für Hunde. Bei fünf Neinstimmen und zwei Enthaltungen hat am Montagabend der Lahrer Gemeinderat eine entsprechende Verfügung verabschiedet.

Der ehemalige rund 110 Hektar große Truppenübungsplatz auf dem Langenhard wurde 2012 der nationalen Nabu-Stiftung "Nationales Naturerbe" übergeben. Das Gebiet ist ein großes, überwiegend offenes, ungestörtes vom Wald umsäumtes Grünlandgebiet. Die Betreuung hat der Lahrer Nabu übernommen. Die Stiftung hat nun darum gebeten, eine Anleinpflicht für das Gebiet von April bis Ende Oktober zu erlassen.

Es gebe immer wieder Probleme mit freilaufenden Hunden, die während der "Brut- und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren eine starke Beeinträchtigung des Gebiets" darstellen würden. Neben direkten Verlusten bei Bodenbrütern und Wildtieren führe die "regelmäßige Beunruhigung auf den Flächen" dazu, dass Tiere diese meiden.

Appelle an Hundebesitzer seien bisher nicht erfolgreich gewesen, erklärt die Nabu-Stiftung. Lahr dürfe stolz darauf sein, ein nationales Naturerbe mit dieser Schönheit und der Artenvielfalt auf seiner Gemarkung zu besitzen, deswegen unterstütze die SPD einstimmig die Forderung nach einer Anleinpflicht, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Roland Hirsch. Die Natur müsse geschützt werden, argumentierte Hirsch, der bei den wenigsten Hunden so eine Erziehung sehe, dass sie »auf Pfiff ihren Jagdinstinkt unterdrücken«.

Nicht ganz so einig war sich die CDU-Fraktion. »Die Wertigkeit des Gebiets ist unbestritten«, erklärte Ilona Rompel (CDU). Jedoch sei der Langenhard auch ein Erholungsgebiet für die Lahrer. Die von der Nabu-Stiftung in einem »allgemeinen und schwammig« formulierten Schreiben festgestellten Beeinträchtigungen habe Rompel selbst so noch nicht beobachten können. Letztlich hinterfragte die Fraktionsvorsitzende die praktische Umsetzung und Kontrolle der Anordnung und die Höhe von bis zu 15.000 Euro für etwaige Verstöße. »Ist das noch angemessen? Letztlich geht das aus wie das Hornberger Schießen und wir haben ein Verbot mehr.« Hinter die Kontrolle der Anordnung setzte auch Annerose Deusch (Freie Wähler) ein Fragezeichen.

Das Rechts- und Ordnungsamt komme bereits bei der Kon-trolle von Parkverboten nicht hinterher und könne so nicht auch noch die Anleinpflicht überwachen, meinte Deusch. »Das Gebiet ist ein Schatzkästchen für Lahr.« Das Freilaufen von Hunden ziehe viel mehr Auswirkungen hinter sich her, als es der Laie sehe, erwiderte Dorothee Granderath (Die Grünen).

Ihr missfalle die in der Diskussion aufgekommene negative Sicht auf die Lahrer, die sich nicht an die Kontrollen halten würden. »Neben Naturschutz sehe ich auch den Menschenschutz«, ergänzte Jörg Uffelmann (FDP). Es gebe genügend Menschen, die panische Angst vor Hunden hätten. Dagegen hielt Lukas Oßwald (Linke Liste) nichts davon, das Anleinen von Hunden mit einem Verbot zu regeln.

Mit einer Anleinpflicht auf dem Langenhard werde diese Fläche gegenüber anderen Waldflächen, die des gleichen Schutzes bedürfen, hervorgehoben, sagte Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller (SPD). Es bestehe ein Konflikt zwischen der Erholungs- und der Schutzfunktion. Gleichzeitig stelle sich die Frage, ob »wir auch noch Kinder in die freien Flächen hineinlassen dürfen«. Aber Müller stelle sich nicht gegen die Anleinpflicht, wenn es der Stadt gelinge, an anderer Stelle eine Hundefreilauffläche auszuweisen. »Ein Hund muss auch frei laufen dürfen«, unterstrich Müller die artgerechte Haltung von Hunden. Gegen die Anleinpflicht stimmten Rompel (CDU) Deusch, Eberhard Roth (beide Freie Wähler), Sonja Rehm und Oßwald (beide Linke Liste Lahr). Der Oberbürgermeister und Hermann Burger (CDU) enthielten sich.