Lahr - Hiobsbotschaft für Thomas Seitz: Der AfD-Bundestagsabgeordnete soll laut dem Richterdienstgericht seine Beamtenrechte verlieren. Er stolpert damit über umstrittene Äußerungen, die er im Internet veröffentlicht hatte.

Ein förmliches Urteil ist noch nicht ergangen, auch eine schriftliche Urteilsbegründung hat Seitz nicht erhalten – das kann noch Monate dauern. Allerdings hat das Gericht ihm per Brief den Urteilstenor mitgeteilt. Demnach verliert er seinen Status als Beamter samt seiner Pensionsansprüche. Das hat der Lahrer am Dienstag auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt.

Für Beobachter der Verhandlung am 13. August in Stuttgart ist diese Entscheidung keine Überraschung. Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte bereits dort erkennen lassen, dass sie der Tendenz der Anklage folgt. "Es spricht einiges dafür, dass die Grenzen überschritten sein könnten", hatte Baisch zu den umstrittenen Äußerungen von Seitz gesagt.

Gericht: Pflicht zur politischen Mäßigung wurde verletzt

Es geht, wie berichtet, um Beiträge, die der 50-Jährige zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und auf seiner Homepage gepostet hatte. Über Mann gegnerischer Parteien sagte er etwa: "Alle in einen Sack packen und draufhauen, man trifft nie den Falschen." Über die große Koalition: "Wenn es noch einen allseits akzeptierten Ehrbegriff gäbe, müsste jedes Mitglied der Regierung sich selbst richten." Merkels Flüchtlingspolitik sei "der Auftakt zur Vernichtung des deutschen Volkes", hieß es außerdem.

Begriffe wie "Invasion" im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Bilder von einem Koran in einer Toilettenschüssel würden die Pflicht zur politischen Mäßigung und Unparteilichkeit eines Beamten verletzen, hatte die Richterin in der Verhandlung festgestellt.

Die Disziplinarklage gegen Seitz vertritt das von Guido Wolf (CDU) geleitete Justizministerium, das ihn wegen "rassistischer Gesinnung" und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entfernen will. Das Verfahren lief bereits seit Jahren, ehe am 13. August schließlich in Stuttgart verhandelt wurde.

Vor Gericht hat Seitz sich gegen die Vorwürfe verwahrt: "Ich sehe mich erheblich in meiner persönlichen Ehre angegriffen, wenn mir unterstellt wird, dass ich eine staatsfeindliche Gesinnung habe", sagte der Jurist. Beamte hätten das Recht, sich politisch zu betätigen und auch drastisch zu äußern.

Seitz: Äußerungen sind aus dem Zusammenhang gerissen worden

Seine Äußerungen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, sagte er in der Verhandlung. Für den Vorwurf, er stelle Migranten unter Generalverdacht, gebe es keinen Anhaltspunkt. Er habe sich als Staatsanwalt nie davon leiten lassen, "wen ich vor mir habe". Ehe Seitz 2017 über die Landesliste der AfD in den Bundestag einzog, war er bei der Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsstrafsachen zuständig.

Sollte des Urteil Rechtskraft erlangen, würde er nicht nur aus seinem Amt als Staatsanwalt entlassen, das zurzeit ruht, da er im Bundestag sitzt. Auch seine Beamtenpension würde Seitz verlieren. Sein Dienstherr müsste ihn dann in der Rentenversicherung nachversichern.

Seitz wollte am Dienstag keine inhaltliche Stellungnahme zu dem Fall abgeben mit dem Hinweis, dass er das Urteil noch nicht erhalten hat. Er sagte aber, dass er Berufung beim Oberlandesgericht einlegen werde.

Info: Das ist ein Urteilstenor

In der Rechtsprechung ist der Tenor der Kern jeder gerichtlichen Entscheidung, nämlich die Benennung der Rechtsfolge. Der Tenor wird auch Urteilsformel genannt. Bei Seitz lautet der Urteilstenor: "Der Beklagte wird aus dem Dienstverhältnis entfernt."

Kommentar: Höchststrafe

Von Jörg Braun

Auf das eigentliche Urteil muss Thomas Seitz formal noch warten, doch was das Richterdienstgericht über ihn im Tenor geurteilt hat, das weiß er schon: Höchststrafe! Der AfD-Mann verliert wegen seiner diversen Internet-Äußerungen seinen Beamtenstatus und seine daraus resultierenden Pensionsansprüche. Der Staat straft seinen Staatsdiener damit in aller Deutlichkeit ab. Das war nach der Verhandlung im August schon abzusehen und das ist auch gut so.

Wer als versierter Jurist, als Staatsanwalt gar, nicht mehr weiß, wo die Grenzen bei öffentlichen politischen Äußerungen liegen, wie man sich in dieser herausgehobenen Funktion im Staatsdienst nach außen hin zu verhalten hat, dem muss man dies eben zeigen. Mit allen schmerzhaften finanziellen Folgen. Dieses Urteil dürfte Seitz befürchtet haben. Und er wird sich nicht damit abfinden, sondern weiter kämpfen, in nächster Instanz.