Wickertsheimer-Weg: Im Pfluggässle ist der Rest eines Turms zu sehen, der früher als Gefängnis genutzt wurde
Der Wickertsheimer-Weg wird am Freitag, 9. September, eingeweiht. Der Schwarzwaldverein will mit dem Weg an den Lahrer Kunstmaler Wilhelm Wickertsheimer erinnern. In einer Serie stellen wir einige Stationen vor – heute das Pfluggässle.
Lahr. Zwischen dem Zollhaus von 1784 und dem Haus zum Pflug gelangt man von der Kaiserstraße beim Durchgang durch ein Drehkreuz unversehens in die mittelalterliche Atmosphäre eines engen Gässchens. Dort verlief rechterhand die äußere Stadtmauer, die später teilweise in die Bebauung einbezogen wurde.
Das links vom Drehkreuz stehende Haus zum Pflug war früher ein Gasthaus und wurde 1748 erstmals als Wirtschaft Zum Pflug erwähnt. Das Haus wurde nach einem Brand von der Lahrer "Casinogesellschaft" im Jahr 1853 für kulturelle Zwecke wiederaufgebaut. Kulturellen Zwecken dient es heute erst recht, denn in dem renovierten Haus befinden sich die Volkshochschule und die Mediathek. Auf die Renovierung wartet auf der rechten Seite des Gässchens die schöne barocke Fassade des in Privatbesitz befindlichen Zollhauses noch.
Gerichtsverhandlungen in Buch dokumentiert
Geht man einige Schritte das Gässchen hinauf in Richtung Turmstraße, sieht man rechts an der Hauswand eine Ausbuchtung. Es ist der Rest eines Turms der Lahrer Befestigungsanlage, der im 17. und im 18. Jahrhundert, vielleicht auch schon zuvor, als Gefängnis benutzt wurde. Dieselbe Funktion hatten das heute noch in der Turmstraße zu sehende Petersloch, der Hexenturm, der im Bereich der Lammstraße (Modehaus Zinser) stand und das "Kefich", das sich nahe am Rappentor (Friedrichstraße) in der Rappentorgasse befand. Die drei Gefängnisstandorte sind auf einem Stadtplan von 1723 eingezeichnet und vermerkt. Bei den Gerichtsverhandlungen des Lahrer Rats, die in dem umfangreichen Protokollbuch der Jahre 1701 bis 1704 hervorragend dokumentiert sind, wird eine ganze Reihe von Verhandlungen wiedergegeben, die mit der Unterbringung des Beschuldigten in eines der drei Gefängnisse endeten.
Ein Beispiel vom April 1704, als Lahr unter baden-durlachischer Herrschaft stand, sei hier angeführt: Nachdem einige Lahrer ihren Unmut über die Obrigkeit deutlich zum Ausdruck gebracht hatten, reiste zur Beruhigung extra die fürstliche Kommission mit dem Hochfürstlichen Markgräflichen Baden-Durlachschen Rat und Oberamtmann der Markgrafschaft Hochberg, Otto Wilhelm von Dungern, samt dessen Sekretär an und logierte im Gasthaus zur Sonne. Bei der Versammlung im Rathaus mahnte von Dungern, man möge doch Friede und Eintracht wahren, und endete mit dem pathetischen Spruch: "Durch Einheit wachsen kleine Dinge, durch Zwietracht verfallen selbst die größten." Über einen vorangegangenen Besuch der Kommission hatte sich der Leineweber Konrad Waleiser – möglicherweise nicht ganz grundlos – "schimpflich" ausgelassen. Dafür erhielt er per Dekret das folgende Urteil: Er solle "acht Tag gefänglich angehalten, und solche Zeit über mit nichts anders, alß Wasser und Brod gespeiset werden". Gleich nach der Sitzung wurde das Urteil vollzogen und Waleiser ins Krauseloch gebracht, wo er dann seine Strafe "ohne Nachschlag" absaß.
Neben den genannten städtischen Gefängnissen gab es übrigens ein herrschaftliches Gefängnis. Hierzu diente, spätestens seit Anfang des 18. Jahrhunderts, der nach der Zerstörung des Schlosses stehengebliebene Storchenturm.
Woher kommt eigentlich die Bezeichnung "Krauseloch", aus der sich der Name "Grusilochzottli" der entsprechenden Lahrer Fasentszunft ableitete? Als wenig realistisch darf Winfried Knausenbergers Mutmaßung eingeschätzt werden, der meinte, da in dem Turm überwiegend Landstreicher eingesessen hätte, möge deren ungepflegtes Aussehen die Jugend zu dem Spottnamen "Grusilochzottli" veranlasst haben. Als eher wahrscheinlich ist anzunehmen, dass das Ganze mit "gruselig" und "Grausen" gar nichts zu tun hat, vielmehr an der Stelle des Turmverlieses eine Familie Krause wohnte und mundartlich "Gruseloch" gesprochen wurde.