Wenn Bettler aufdringlich vorgehen, schreitet der Lahrer KOD ein. Foto: Archiv

Soziales: Ordnungsdienst bekommt Täter nicht zu fassen

Lahr - Das Betteln ist in Deutschland nicht verboten. Doch wenn Bettler besonders aufdringlich vorgehen oder zum Beispiel eine Krankheit vortäuschen, um Mitleid zu erregen, kann dies als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewertet werden.

"Aggressives Betteln" habe den Kommunalen Ordnungsdienst im Juli gefordert, teilt die Stadt Lahr mit. So sei der KOD zu Einsätzen wegen aggressiven Bettlern in der Innenstadt und im Wohngebiet gerufen worden. "Jedoch flüchteten die Personen, sobald sie die Mitarbeiter des KOD erkannten", so die Stadt.

Probleme hätten auch rücksichtslos parkende Eltern bereitet, so die Stadt. Die Parksituation bei Schulbeginn und Schulende sei immer wieder ein Problem und führe zu gefährlichen Situationen. Dabei seien es gerade die Eltern, "die durch ihr selbstbezogenes Verhalten und Parken den Schulweg für Kinder gefährlich machen", heißt es in dem Bericht. Sie ließen ihre Kinder im Halteverbot oder in zweiter Reihe ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer aus dem Auto springen.

Der KOD habe an einer besonders betroffenen Schule kontrolliert und verkehrserzieherische Gespräche geführt. Nach den Ferien seien verstärkte Kontrollen an den Schulen und Kindergärten im gesamten Stadtgebiet geplant.

Die "Stadt-Sheriffs" überprüften auch das Einhalten der gaststättenrechtlichen Vorschriften. So darf Alkohol nur bei Vorliegen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ausgeschenkt werden. Im Stadtgebiet wurde im Juli bei einer Kontrolle der unerlaubte Ausschank von Alkohol zur Anzeige gebracht.

Eine weitere Aufgabe war das Überprüfen des Badeverbots im Stegmattensee. Mehrere Schwimmer wurden aufgefordert, den See zu verlassen.