Ein ungewöhnlicher Fall von Stromdiebstahl wurde jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt Foto: Fischer

Justiz: Lahrer wollte Pool im Garten mit fremdem "Saft" betreiben / Anschluss der Nachbarin angezapft

Lahr - Ein auffälliges Kabel überführte ihn: Um den Pool in seinem Garten zu betreiben, soll ein 29-jähriger Lahrer Strom im Wert von 140 Euro von einer Nachbarin abgezapft haben. Dafür musste er sich vor dem Lahrer Amtsgericht verantworten.

Angeklagter habe den Strom seiner Mutter nutzen wollen 

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagte der von Hartz IV lebende Angeklagte, dass er irrtümlich davon ausging, den Strom seiner Mutter, die ebenfalls in dem Haus wohnt, für den Pool benutzt zu haben. Schließlich sei das Zimmer, aus dem er den Strom bezog, ihr zugewiesen. Seine Mutter nutze es, um Dekoartikel unterzubringen.

Seinen eigenen Strom habe er nicht benutzen können, da er das Kabel durch das Fenster hätte legen müssen und dieses nicht offen stehen lassen wollte. "Ich habe einen großen Hund, der kläfft die ganze Zeit", erklärte der Angeklagte. Auch in die Wohnung seiner Mutter habe er kein Kabel legen können, da dazu ihre Tür hätte offenstehen müssen. "Meine Mutter hat zwei Katzen, das kann ich nicht machen", so der 29-Jährige. Daher blieb nur ein unbewohntes Zimmer, für das jedoch nicht seine Mutter, sondern eben seine Nachbarin den Strom bezahlt, wie sich herausstellte.

Fotos zeigen die Kabel, die in die Wohnung führen

Weitere Vorwürfe, dass er auch Kabel in seine eigene Wohnung und nicht nur zum Pool gelegt habe, wies er zurück. Richter Tim Richter zeigte ihm daraufhin Fotos, die dies belegten. Der Angeklagte, offenbar ertappt, erklärte daraufhin nur noch, dass er die 140 Euro, die er seiner Nachbarin schuldet, inzwischen überwiesen habe.

Auf die Frage, warum er dies erst jetzt getan habe, als er vor das Amtsgericht geladen wurde, und nicht auf entsprechende Schreiben im Vorfeld reagiert habe, entgegnete er, dass er dies wegen einer Corona-Infektion und anschließender Quarantäne nicht habe tun können.

31-jährige Tochter der Nachbarin sagt als Zeugin aus 

Im Zuge der Beweisaufnahme trat die 31-jährige Tochter der geschädigten Nachbarin in den Zeugenstand. Sie erzählte, dass sie sich schon längere Zeit über die hohen Stromrechnungen ihrer Mutter gewundert habe. Bei Besuchen seien ihr häufig Stromkabel aufgefallen: "Immer ging ein Kabel nach oben. Ich wusste jedoch nicht, woher", sagte sie. Schließlich habe sie entdeckt, dass die Kabel in die Wohnung des Angeklagten führten. Daraufhin habe sie den Vermieter verständigt.

Das Geld sei allerdings bisher nicht angekommen, so die 31-Jährige. Sie habe noch am Morgen des Verhandlungstages nachgeschaut. Der Angeklagte zeigte sich daraufhin verwundert. "Das Geld muss da sein", erklärte er und legte einen Screenshot vor, der belegen sollte, dass seine Freundin das Geld bereits eine Woche zuvor überwiesen hatte. Der Richter bat daraufhin die Zeugin, noch einmal auf dem Konto nachzuschauen.

Vorsatz bleibt unbeweisbar 

Nach einem kurzen Telefonat erklärte diese, dass die 140 Euro inzwischen auf dem Konto eingetroffen seien. Tim Richter entschied daher unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten, das Verfahren einzustellen. Ob es nun vorsätzlicher Diebstahl war oder ob der Mann tatsächlich glaubte, den Strom seiner Mutter zu benutzen, blieb unklar.