Touristisch ein Hotspot im Landkreis Rottweil, zieht sich durch Glatt im idyllischen Glatttal auch eine beliebte Verkehrsachse. Die Anwohner leiden unter dem Lärm.
Seit Jahren kämpfen die Glatter Bürger gegen den Verkehrslärm und überhöhte Geschwindigkeiten in ihrer Ortsdurchfahrt. Sogar eine Bürgerinitiative – BI Lärmschutz Glatt – hat sich schon gebildet. Im Ortschaftsrat kam das Thema wieder zur Sprache. Ortsvorsteher Axel Anger fasste die bisherigen Entwicklungen zusammen und präsentierte den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung. Dabei zog Anger auch ein vorsichtig positives Fazit.
Denn hätte man sich nicht gewehrt, wäre alles so geblieben: Ursprünglich sahen die Ergebnisse der Untersuchungen wenig vielversprechend aus. Die gemessene Verkehrsbelastung war zu gering, um daraus einen entsprechenden Handlungsbedarf zu ziehen. Glatt landete in der Analyse der Daten „ganz unten“. Aktuell gilt in der Ortsdurchfahrt in Glatt eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 40 – allerdings nicht durchgängig.
Kommt es noch zum „Lückenschluss“?
Auf Wunsch des Ortschaftsrats wurde entlang der K 5508 eine Ausweitung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 Kilometer pro Stunde bis zu den Ortstafeln untersucht. Ortsvorsteher (OV) Anger sprach in diesem Zusammenhang von einem möglichen „Lückenschluss“. Allerdings wurden in den entsprechenden Bereichen keine Lärmbetroffenheiten mit Überschreitungen der Auslösewerte 65 beziehungsweise 55 dB(A) tags beziehungsweise nachts ermittelt, hieß es zunächst. Jedoch zeige die Auswertung der Geschwindigkeits-Displays entlang der Ortsdurchfahrt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 aktuell nur selten eingehalten werde.
Der Ortschaftsrat und die BI hätten weiter darauf verwiesen, dass die Lärmproblematik insbesondere im Bereich der Ortstafeln bestehe. Auch Raser und Poser sowie Motorradlärm stellten ein Problem dar. Unter diesen Vorzeichen sei die Ausweitung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 40 bis zu den Ortstafeln als zielführend zu bewerten, heißt es weiter in dem Ergebnis der Abwägung, das der OV in der Sitzung verlas.
Da die Lärmproblematik insbesondere im Bereich der Ortstafeln bestehe, werde zudem angeregt, die Geschwindigkeit im Außerortsbereich auf 70 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Aktuell gilt hier noch Tempo 100. Durch solch einen „Geschwindigkeitstrichter“ könnten unter anderem starke Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge – und somit die Lärmbelastung – verringert werden.
Beim Motorradlärm gebe es aufgrund des geltenden bundesgesetzlichen und europarechtlichen Rahmens wenig Handlungsmöglichkeiten. Angeregt wurden sogenannte Motorradlärm-Displays. Die bisherige Erfahrungen und Rückmeldungen zu den Lärm-Displays im Land Baden-Württemberg seien durchweg positiv.
Rechtsrahmen voll ausschöpfen
Außerdem gebe es eine klare Ansage an die Behörden, was das sogenannte Posing angehe. Die zuständigen Behörden und die Polizei seien durch einen Erlass des Verkehrsministeriums angehalten, den zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen voll auszuschöpfen. „Das ist der aktuelle Stand der Lärmkartierung“, sagte der OV. Er sei froh, dass man es so weit geschafft habe. „Wir haben jetzt eine Grundlage, mit der wir arbeiten können“, zeigte sich Anger zufrieden.