Eine Straße mit Schule und Kindergarten: Auf der Achdorfer Straße gilt seit Jahren Tempo 30. Foto: Bäurer

Verkehrslärm – viele Menschen fühlen sich durch Straßenlärm zunehmen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Der Lärmschutz bewegt nicht nur die Gemüter der Menschen in Zollhaus und Randen. Und er ist kein neues Thema. Jetzt ging es im Gemeinderat in die nächste Runde.

Blumberg - Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hatte bereits im Januar 2017 den ersten kommunalen Lärmaktionsplan (LAP) beschlossen. Das war erst der Anfang. Die Stadt ist verpflichtet, ihren kommunalen Lärmaktionsplan zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Stadtverwaltung mache sich viele Gedanken über das Thema, hatte Bürgermeister Markus Keller bereits in der Gemeinderatssitzung Ende November erklärt. Jetzt stimmte das Gremium der Offenlage des Lärmaktionsplans zu. Mit der bekannten Kommentierung. Oft scheiterten die Vorschläge an der Verkehrsbehörde. Und bislang hatten die Bemühungen um die Einführung von Tempo 30 fast keinen Erfolg, so der allgemeine Tenor von Rat und Verwaltung.

Einige wenige Erfolge

Ein paar Erfolge gibt es. In der Blumberger Kernstadt wurde in einem Teilbereich der Hauptstraße eine 30-Kilometer-Zone eingerichtet. Die Spielstraßen mit Schrittgeschwindigkeit in der Bergarbeitersiedlung gibt es schon länger. In Zollhaus konnte die scharfe Kurve beim Hotel durch eine Begrenzung auf 20 Stundenkilometer sicherer gemacht werden. Zuvor war dort so mancher Lastwagen auf dem Hotelparkplatz gelandet. Auch in der Achdorfer Straße in Blumberg gilt wegen der Schulen Tempo 30.

Viele Straßen über Grenzwert

Dennoch bleiben viele Straßen in Blumberg deutlich über den Lärmschutz-Grenzwerten von 65 oder 70 Dezibel (db). Ortsdurchfahrten auf 30 Stundenkilometer zu beschränken, wird vom Gemeinderat als ein nützliches Ziel angestrebt. Das Regierungspräsidium solle trotz Personalmangels die Randenumgehung mit Hochdruck angehen, erklärte Markus Keller bereits in der Novembersitzung. Die Planung für die Zollhausumgehung müsse endlich anlaufen, fügte er damals noch an. Vertreter des Regierungspräsidiums sollten zudem in den Gemeinderat eingeladen werden.

Einige Maßnahmen noch nicht umgesetzt

Bereits beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen aus dem kommunalem Lärmaktionsplan, sind die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit 500 Meter außerhalb der Ortschaften auf 70, beziehungsweise 50 Stundenkilometer. An einigen Stellen steht die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf der Beschlussliste: auf der Hauptstraße auf der gesamten Länge, in der Schaffhauser Straße (Teilabschnitt), in der Höhenstraße (Randen) und in der Ortsdurchfahrt Kommingen.

Dazu kommen die Anpassung des Straßenquerschnittes im Bereich der Ortseinfahrt von Kommingen etwa durch eine Verkehrsinsel, die Beseitigung des Pflasterbelags an der Bushaltestelle in Epfenhofen, die Überprüfung und Versetzung der Ortseingangsbeschilderungen nach außen zur Temporeduzierung der Fahrzeuge. Zusätzlich wird empfohlen, eine Überprüfung der Verkehrszahlen der B 314, der Umgehung von Fützen und Epfenhofen, durchzuführen.

Unterbesetzung keine dauerhafte Entschuldigung

Im Gemeinderat hegte man die Hoffnung, dass das Land und Behörden endlich etwas gegen die mancherorts zu hohe Lärmbelästigung unternehmen. Personalunterbesetzungen könnten nicht dauerhaft als Entschuldigung für Nichtstun herhalten, sprach Werner Waimer im Sinne des Gremiums.

Info: Die Werte

Weil immer noch zu viele Menschen rund um die Uhr von Straßenlärm geplagt sind, bleiben Lärmminderungsmaßnahmen dringend notwendig. Der Gesetzgeber spricht hier von "Betroffenheiten" oberhalb der sogenannten Auslösewerte 65/55 Dezibel (db) und der Pflichtwerte 70/60 dB. Die Umsetzung der im ersten Lärmaktionsplan der Stadt Blumberg beschlossenen Maßnahmen wird grundsätzlich weiterhin angestrebt. Die Bearbeitung eines qualifizierten Lärmaktionsplans einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit dauert rund 1,5 Jahre. Im Sommer 2022 soll die landesweite Lärmkartierung der Stufe 4 vorliegen. Anschließend müssen die Kommunen ihre Lärmaktionspläne fortschreiben.