Ordnungsbürgermeister Martin Schairer fordert Lärmschutz für Anwohner ein.
Stuttgart - Das Ringen um ein schärferes Tempolimit auf den Autobahnen in Stuttgart geht in eine neue Runde. Im Regierungspräsidium (RP) Stuttgart ist ein Schreiben des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer (CDU) eingegangen, in dem zum Zweck des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde gefordert wird, „erforderlichenfalls auf 60 Kilometer pro Stunde für Lkw“.
Schairer gibt Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) damit zur Kenntnis, was der Bezirksbeirat Vaihingen und dann der Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik beschlossen hat. Sie wollen Tempo 80, um eine hörbare Lärmminderung zu erreichen, die laut Experten mindestens drei Dezibel betragen müsste. Das RP möge die Umsetzbarkeit dieser Forderungen der Gremien sorgfältig prüfen, schrieb Schairer.
Mit den früher geforderten Tempolimits von 100 Kilometer pro Stunde sei diese Verringerung um drei Dezibel nicht zu schaffen, hatte das RP immer wieder deutlich gemacht – und die Maßnahme daher abgelehnt. Wenn das so ist, sagten sich die Vaihinger Bezirksbeiräte, muss man eben ein schärferes Tempolimit fordern.
Senkung des Lärmpegels um drei Dezibel
Die Bezirksbeiräte rechnen mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastung, wenn das RP jetzt eine Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 8 bauen und den Standstreifen für den fließenden Verkehr freigeben will. Dass man dagegen mit Tempolimits vorgehen könne, zeigen nach Auffassung der Bezirksbeiräte vergleichbare Beschränkungen bei München.
Dass die Bezirksbeiräte zu Recht auf einen hörbaren Effekt hoffen, geht nach Schairers Meinung auch aus einem Untersuchungsbericht zum Lärmminderungsplan Filder hervor, den das RP befördert hat. Dort werde für den Fall der Einführung von Tempo 80 für Pkw und Tempo 60 für Lkw auf der A 8 eine Senkung des Lärmpegels um drei Dezibel vorhergesagt. Grüne und SPD im Land hätten in ihrer Koalitionsvereinbarung auch niedergelegt, dass im Rahmen von Einzelfallprüfungen die Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit und Verringerung des Verkehrslärms ausgeschöpft werden sollen.
Tempolimits meist begrenzt auf Nachtzeit
Dieser Umstand ist auch RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs bekannt. Es gebe Fälle im Regierungsbezirk, in denen zum Lärmschutz schärfere Tempolimits auf Bundes- und Landesstraßen eingeführt wurden, meist begrenzt auf die Nachtzeit. Andererseits seien die Autobahnen internationale Verkehrsachsen, auf denen ein gewisser Verkehrsfluss herrschen müsse. Homoth-Kuhs: „Wir werden den Antrag korrekt prüfen.“
Die erste Frage sei, ob tagsüber 70 und nachts 60 Dezibel überschritten werden, die zweite , ob der Lärm von der Autobahn wirklich ausreichend verringert werden könnte. Dafür sei vielleicht eine neue Berechnung notwendig, vielleicht könne man aber auch auf frühere Erkenntnisse zurückgreifen. Zu klären sei, wer die Berechnung dann vornehmen und den Lärm bei den Wohnsiedlungen messen müsste – das RP oder die Stadt.