Daran müssen sich die Geislinger gewöhnen: In absehbarer Zeit gilt in Brücken- und Vorstadtstraße Tempo 30. Foto: Schnurr

"Fast vollumfänglich" stimmt das Regierungspräsidium Tübingen dem Geislinger Antrag für Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt zu. Nur im Bereich zwischen der Tankstelle und Ortsschild Richtung Balingen bleibt es bei bis zu 50 Stundenkilometern wie bisher.

Geislingen - "Fast vollumfänglich" hat das Regierungspräsidium Tübingen jetzt dem Geislinger Antrag für Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt zugestimmt. Das hat dessen Pressesprecher Dirk Abel unserer Redaktion am Freitag gesagt.

Die Zustimmung des RP sei am Donnerstag dem Landratsamt des Zollernalbkreises in Balingen geschickt worden, berichtet Abel. Damit steht der verkehrsrechtlichen Anordnung der neuen, erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch das Verkehrsamt nichts mehr im Weg.

Tempo 30 zwischen Kreisverkehr und Tankstelle

Bereits in absehbarer Zeit können zwischen dem Kreisverkehr an der Rosenfelder Straße und dem Gebäude Vorstadtstraße 60 die Tempo-30-Schilder aufgestellt werden. Für diesen Abschnitt hat das RP die Geschwindigkeitsreduzierung gebilligt.

Das bedeutet umgekehrt aber, dass es zwischen der Tankstelle der Firma Müller und dem Ortsschild Richtung Balingen bei erlaubten bis zu 50 Stundenkilometern bleibt. Auch für diese rund 230 Meter Strecke hatte der Gemeinderat Tempo 30 beantragt gehabt.

Bei Kleider-Müller ist Gewerbegebiet

Doch dieser Bereich gilt laut dem RP-Pressesprecher als Gewerbegebiet. Laut dem Kooperationserlass des Landes zum Lärmschutz gelten dort Grenzwerte von 75 Dezibel tags und 65 Dezibel nachts. Derart stark seien die wenigen Wohngebäude dort aber nicht belastet. Daher habe man dem Antrag auf Tempo 30 für den Straßenabschnitt nicht zugestimmt.