Der Bebauungsplan Webertal III geht planungstechnisch in die finale Phase. Foto: Wegner

Die für die Stadt billigste Variante – Tempo 30 in der Seedorfer Straße in Waldmössingen – wird aufgrund eines Lärmgutachtens, das für den Bebauungsplan Webertal III erstellt wurde, demnächst kommen.

Schramberg - Nach mehr als zehn Jahren könne jetzt der Bebauungsplan Webertal III abgeschlossen werden. Damit können, so Joschka Joos von der Stadtplanung, dort auch Bauanträge gestellt werden. In den Jahren 2014 bis 2020 sei es um den Bebauungsplan "ruhig" geblieben, es hätten externe Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich von Feldlerchen erstellt werden müssen. 2020 sei dann beschlossen worden, den Plan nicht weiter extern, sondern hausintern abzuschließen. "Am nächsten Donnerstag kann jetzt die Satzungsreife beschlossen werden", sagte Joos mit Blick auf die heute, 30. Juni, anstehende Gemeinderatssitzung. Jetzt fehle nur noch die Aufnahme in den Flächennutzungsplan.

Erhöhte Lärmwerte

Weil vom Regierungspräsidium Freiburg erhöhte Lärmwerte durch Verkehr "im gesundheitsgefährdenden Bereich" festgestellt worden seien, würden Maßnahmen erforderlich: Entweder Flüsterasphalt, Schallschutzfenster oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Seedorfer Straße. Aufgrund der Kosten, so Joos, könne hier nur Tempo 30 zum Tragen kommen. Derzeit werde geklärt, wie dies umgesetzt werde. "Die Priorisierung in der Stadtplanung trägt erste Früchte", freute sich Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr über den Fortschritt.

Hohe Wellen erwartet

Er glaube, dass die 30er-Anordnung vom Kreisverkehr bis ans Ortsschild Seedorf "hohe Wellen schlägt in Waldmössingen", meinte Jürgen Kaupp. "Erst macht man einen Bebauungsplan und dann kommt durch den ganzen Ort eine 30er-Zone. Dieser Punkt sollte in einer Ortschaftsratssitzung behandelt werden. Dabei sollte erläutert werden, warum es auf dieser Strecke Tag und Nacht zu Tempo 30 komme.

Höhere Straßenverkehrsbehörde entscheidet

Da es sich nicht um eine Zone handle, werde der Gemeinderat dabei nicht beteiligt, sagte Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß. Hier erteile die höhere Straßenverkehrsbehörde die Zustimmung wenn die Grenzwerte nicht eingehalten würden. Eine Information, so ergänzte Eisenlohr, sei möglich "aber wegentscheiden kann man das nicht".