In der Wildberger Gartenstraße sollen künftig unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Foto: Priestersbach

Im Wildberger Gemeinderat gab es einen zweiten Anlauf, in der Stadt und ihren Teilorten Geschwindigkeitsbegrenzungen zu schaffen. Wo Autofahrer bald langsamer fahren müssen, wie weit die Geschwindigkeiten begrenzt werden und in welchem Teilort weiterhin 50 gilt.

Vor elf Monaten hatte sich das Gremium entgegen den Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplans (LAP) mehrheitlich dafür ausgesprochen, auf allen Ortsdurchfahrten in Wildberg und den vier Stadtteilen durchgängig Tempo 40 von Ortsschild zu Ortschild einzuführen.

 

Dieser Beschluss wurde von der Unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Calw quasi kassiert, weil er offensichtlich nicht rechtskonform war.

Nun beschloss der Gemeinderat mehrheitlich unter anderem folgenden Begrenzungen, die bei den zuständigen Behörden beantragt werden sollen:

Für Effringen wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 40 innerorts im Bereich der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 349 von Ortsschild zu Ortsschild, im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr festgelegt.

Im stärksten von Verkehrslärm betroffenen Stadtteil Gültlingen soll es ganztägig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 innerorts im Bereich der Ortsdurchfahrt auf der Landesstraße 357 jeweils ab dem Ortsschild in der Wildberger Straße und der Deckenpfronner Straße geben. Zudem legte der Gemeinderat eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt Kreisstraße 4300 im Bereich der Einmündung Wildberger Straße bis zum Ortsschild in der Gechinger Straße fest.

Tempo 30 für Sulz am Eck

Für Sulz am Eck ist eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 22 bis 6 Uhr auf Tempo 30 innerorts auf der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 4355 im Bereich der Einmündung Kirchstraße/Forststraße bis zum Ortsschild in der Oberjettinger Straße vorgesehen. Ebenfalls beschloss der Gemeinderat ganztägig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 innerorts im Bereich der Ortsdurchfahrt Landesstraße 358 ab dem Ortsschild in der Unteren Straße und der Kuppinger Straße.

Für Wildberg ist eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 40 innerorts auf der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 463 im Bereich der Talstraße 126 bis zum Ortsschild in der Calwer Straße im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr vorgesehen.

Beim Beschluss wurden auch zeitlich begrenzte Tempolimits aufgenommen. Foto: Priestersbach

Zudem legte der Gemeinderat eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 40 im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr und Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 349 im Bereich Einmündung der Gartenstraße/Talstraße bis zum Ortsschild in der Effringer Straße in seiner Sitzung fest.

„Das Ermessen wandelt sich dann zur Pflicht“

Bürgermeister Ulrich Bünger unterstrich in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, es bestehe nur bei einem Teil der im LAP vorgesehenen Maßnahmen ein Ermessensspielraum der Stadtväter. Wie Peter Koehler vom Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein aus Karlsruhe ergänzte, hat der Ermessensspielraum dort seine Grenzen, wo Gesundheitsgefährdungen durch Lärm ein entscheidendes Gewicht bei der Abwägung haben. „Das Ermessen wandelt sich dann zur Pflicht“, betonte Koehler.

So gebe es Bereiche, wie die Ortsdurchfahrt Gültlingen im Zuge der Landesstraße 357, auf denen nach den Ergebnissen des LAP zwingend Tempo 30 kommen müsse – oder eben die Ortsdurchfahrt Schönbronn, in der laut LAP derzeit überhaupt keine Maßnahmen zur Temporeduzierung möglich sind.

Was die Stadträte sagen

Für David Mogler (SPD) ist das Ergebnis des LAP für Schönbronn deshalb auch nicht zufriedenstellend, zumal der Schwerlastverkehr von Simmersfeld nach Sindelfingen zur Zeit der Messungen wegen einer Baustelle in Wart „nicht stattfand“.

Wie Bünger dazu anmerkte, sei der LAP „nicht in Stein gemeißelt“ - und wenn eine erneute Verkehrszählung andere Zahlen ergibt, könne man gerne nachsteuern, wenn sich in Schönbronn zusätzliche Belastungen ergeben. Peter Koehler sagte zu, diese Messung dann auf Kulanz vorzunehmen.

Grundsätzliche Bedenken äußerte der CDU-Fraktionsvorsitzende Gerhard Ostertag, der sich überrascht zeigte, „wie das Landratsamt zu gewissen Einschätzungen kommt“. Für ihn stellte sich mit Blick auf Herrenberg und die dortigen Stadtteile außerdem die Frage, „wieso andernorts trotz starken Verkehrs durchgängig Tempo 40 möglich ist“.

Bürgermeister Bünger wies auf die Notwendigkeit einer rechtskonformen Abwägung hin, bei der die Gesetzeslage berücksichtigt werden müsse – „auch, wenn es einem inhaltlich nicht gefällt“.

Von einer „komplizierten Materie“ sprach Rolf Dittus, wobei der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler daran erinnerte, dass der Gemeinderat es selbst war, der den LAP in die Wege geleitet habe – und da müsse man jetzt konsequent sein und die Maßnahmen umsetzen. Mit Blick auf die zeitliche Verzögerung seit Februar betonte Dittus: „Wir haben eine Ehrenrunde gedreht, die wir uns hätten sparen können“.

Für die Grünen wies Regina Schröder darauf hin, man habe den LAP „für unsere Bürger gemacht, weil uns die Lebensqualität wichtig ist“. In ihren Augen wird die gerne zitierte „Leichtigkeit des Verkehrs überbewertet“, und sie geht sogar von einem Werterhalt oder Wertsteigerungen von Immobilien an den Ortsdurchfahrten aus, wenn das Tempo reduziert werde.

Auf einen ganz anderen Aspekt machte Erhard Schulz (Freie Wähler) aufmerksam. Denn wenn die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Lärmreduzierung führen sollen, werde es auch einer entsprechenden Überwachung bedürfen.