Bereits im Juli und August lag der Entwurf zum Lärmaktionsplan im Wildberger Rathaus aus. Bürger konnten den Entwurf genau unter die Lupe nehmen und Stellungnahmen, Änderungswünsche, Anregungen abgeben. Aufgrund eines Fehlers in der Darstellung wird dies nun wiederholt. Danach muss der Gemeinderat noch ran und die ersten Maßnahmen können angegangen werden.
Bis zum 27. November haben Wildberger erneut die Chance den Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) anzuschauen. Bereits von Juli bis August lag dieser auf dem Rathaus aus. 25 Stellungnahmen wurden der Stadtverwaltung übergeben, teilt diese auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Darunter seien nicht nur Eingaben einzelner Personen gewesen, sondern auch zusammengefasste Stellungnahmen diverser Interessengemeinschaften, erläutert Pressesprecher Maximilian Ormos.
Seit wann laufen die Arbeiten rund um den LAP? Tatsächlich laufen die Planungen bereits seit 2020. Damals wurde ein Fachbüro mit der Erstellung beauftragt. Doch aufgrund der Pandemie konnten erst im Juli vergangenen Jahres die Verkehrszählungen nachgeholt werden. Im Anschluss an die Zählungen und Auswertungen musste laut Verwaltung ein hoher Zeitaufwand für die Erstellung der Lärmkartierung eingeplant werden.
Was erhofft sich die Stadt mit der Offenlage des Entwurfs? „Die Offenlage des Entwurfs, beziehungsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit, ist durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie zwingend vorgeschrieben“, antwortet Ormos. Sollten aus der Bürgerschaft nun Anregungen kommen, die „nach Fachrecht möglich sind“ und noch nicht durch die empfohlenen Maßnahmen im Entwurf enthalten sind, könne dieser entsprechend überarbeitet werden. Generell sei gesagt: Der LAP diene dazu, die Öffentlichkeit zu informieren und auch für die bestehenden Lärmprobleme zu sensibilisieren.
Warum wird der LAP nun erneut ausgelegt? Der Grund für die erneute Offenlegung des Entwurfs geht auf eine „fehlerhafte Abfrage in der Software zur Darstellung der Gebäude mit Überschreitung der Lärmsanierungswerte (Anlagen 8.3.x)“ zurück. Dadurch wurden demnach einige Gebäude nicht rot eingefärbt, obwohl hier eine Überschreitung der Lärmsanierungswerte vorlag, erläutert Ormos.
Da es sich bei den erarbeiteten Maßnahmen zur Lärmsanierung allerdings um freiwillige Aktionen des Straßenbaulastträgers handelt, wurden die Maßnahmenbereiche für Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht überarbeitet. Die Abgrenzung dieser basierte demnach nicht auf den vom Fehler betroffenen Anlagen.
Der LAP empfiehlt einige Maßnahmen, welche davon priorisiert die Stadt bei der künftigen Umsetzung? Aktuell zeige der LAP Bereiche mit besonderer Lärmbelastung auf. Bei diesen Bereichen bieten sich also „in erster Linie Geschwindigkeitsbeschränkungen“ an, führt Ormos aus. Diese wirken demnach kurzfristig als geeignetes Mittel.
Um die Umsetzung von Maßnahmen bewerten zu können laufe nicht nur die Beteiligung der Öffentlichkeit momentan, auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange – darunter besonder die ÖPNV-Betriebe) sowie die Berücksichtigung der Betroffenheit Dritter seien in den Planungen miteinbegriffen.
Im Anschluss sei dann wieder der Gemeinderat gefragt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Bürgerschaft soll eine sachgerechte Abwägung und Entscheidung fallen.
Folgende Maßnahmen, wie auch die „Stadt der kurzen Wege“ oder die „Sanierung schadhafter Fahrbahnen“, könne kein direkter Anspruch über den LAP abgeleitet werden. Hierbei handele es sich um grundsätzliche und teils baulich sehr umfangreiche Stadtentwicklungsthemen.
Wann ist mit der ersten Umsetzung einer Maßnahme für den Lärmschutz zu rechnen? „Nach Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat kann bei der Straßenverkehrsbehörde umgehend ein Antrag auf Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gestellt werden“, antwortet Ormos. Für die Lärmsanierungsmaßnahmen sei dann aber der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich.