In der Ortsdurchfahrt Neukirch auf der B27 lauert hinter dem Tempo-30-Schild sofort ein Blitzer. Foto: Roth

Pendler aufgepasst: Die Stadt Rottweil hat im Rahmen des Lärmaktionplans zahlreiche Tempo-30-Zonen, unter anderem in der Ortsdurchfahrt Neukirch, eingerichtet. Was das für die geplante Untertunnelung der B27 bedeutet, erklärt unsere Redaktion.

Rottweil - In Rottweil ist bei den Autofahrern seit Mitte Dezember besondere Aufmerksamkeit gefordert. Der Tempo-30-Schilderwald versetzt Pendler in Habachtstellung.

Die neuen Tempobeschränkungen wurden vom Gemeinderat Rottweil bereits im Juli beschlossen – kürzlich trat der Lärmaktionsplan dann in Kraft. Bedeutet für Autofahrer konkret: Ganztags Tempo 30 gilt ab sofort im Stadtgebiet in der Marxstraße, in der Stadionstraße, in der Heerstraße und in der Römerstraße. Außerdem gilt von 22 bis 6 Uhr in der Oberndorfer Straße und in der Schramberger Straße künftig Tempo 30. In der Tuttlinger Straße und in der Königstraße tritt ein ganztägiges Tempolimit von 40 Stundenkilometern in Kraft.

Schilderwald mit Tempo-30

Der neue Schilderwald umfasst seitens der Stadt Rottweil rund 50 neue Tempo-30-Tafeln, seitens der Straßenmeisterei des Landkreises Rottweil, die zuständig für Verkehrszeichen an Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, nochmals 25 Stück.

Besonders Pendler in Richtung Balingen ist das ganztägige Tempolimit 30 in der Ortsdurchfahrt Neukirch aufgefallen. In sämtlichen Online-Portalen gab es sofort Warnungen. Oberbürgermeister Stadt Rottweil, Christian Ruf, aber betont: "Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Straßenzügen zu verbessern."

Was wird aus dem Tunnel unter Neukirch?

Doch soll mit den neuen Tempolimits elegant die geplante kostspielige Untertunnelung von Neukirch umgangen werden? Das Vorhaben soll mehr als 25 Millionen Euro kosten und steht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Auf Nachfrage nimmt Tobias Hermann, Pressesprecher der Stadt Rottweil, dieser Vermutung den Wind aus den Segeln: "Auch nach Einführung des Tempolimits ist der vordringliche Bedarf der Ortsumfahrung im Bundesverkehrswegeplan gegeben."

Das hat auch einen Grund: "Die Lärmbelastung ist beim Bundesverkehrswegeplan nur ein Teilaspekt. Die B 27 soll als wichtige Regionalachse zwischen Stuttgart und Rottweil zum Oberzentrum Tübingen und Mittelzentrum Balingen so leistungsfähig hergestellt werden, dass sie das künftige Verkehrsaufkommen, von Güterverkehr und überregionalen Wirtschaftsbeziehungen geprägt, bewältigen kann", erläutert Hermann die Hintergründe.

Blitzer liegen weiter auf der Lauer

Bis die Maßnahme umgesetzt wird, sollen die lärmgeplagten Anwohner aber durch die 30er-Zonen entlastet werden. Diese hätten sich aber bisher weder bei der Stadt- noch Ortsverwaltung gemeldet, ob das neue Tempolimit auch wirklich eingehalten wird.

Bis zu einer gewissen Stelle in Neukirch, kommen die Autofahrer ohnehin nicht um das abrupte Abbremsen von 100 Kilometer pro Stunde auf Tempo 30 umher – sonst wird es teuer. Direkt hinter den Lärmschutz-Vorschriften lauern nämlich Blitzer. Hermann dazu: "Diese bleiben erhalten und werden an das neue Tempolimit angepasst." Ab wann die Radarfallen auf Tempo-30 umgestellt werden, will der Stadt-Pressesprecher aber nicht verraten.

Förderung zur Lärmsanierung bleibt unangetastet

Und was wird aus der Förderung zur Lärmsanierung für die an die B 27 angrenzenden Gebäude? Auch dieser Geldsegen bleibt den Anwohnern wohl nicht verwehrt: "Die Gebäude in Neukirch, an denen im Tag- oder Nachtzeitraum eine Überschreitung der Lärmsanierungswerte vorliegen, liegen trotz Tempo 30 in aller Regel noch über den Auslösewerten für eine Lärmsanierungsförderung", gibt Hermann Entwarnung.

Anträge auf die Förderung von beispielsweise Schallschutzfenster könnten unabhängig vom Lärmaktionsplan beim Regierungspräsidium beantragt werden. Die Ortsverwaltung Neukirch werde dabei aber auch nochmals direkt mit den Betroffenen in einem Schreiben Kontakt aufnehmen.

Enorme Verkehrsbelastung

Der Hauptgrund für die Geschwindigkeitsreduzierung bleibt also der Schutz der Anwohner. Fachbereichsleiter Bernd Pfaff von der städtischen Verkehrsbehörde betont nicht umsonst: "Der Lärmaktionsplan greift bei Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag. Die errechneten Belastungen machen in den genannten Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich." Er wirbt um Verständnis bei den Autofahrern für die Maßnahme.