Einige Bürger in Höllstein wohnen sehr nah an der Bundesstraße. Die Geschwindigkeit wurde daher teilweise auf 50 km/h abgesenkt. Foto: Christoph Schennen

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 für Steinen geht in die Offenlage. Vor allem die B  317 ist Thema.

Einige Bürger sind dem Straßenlärm der Bundesstraße ausgesetzt, aber weitere lärmmindernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Nora Ebbers (Rapp AG) hat im Gemeinderat die Ergebnisse der Lärmkartierung vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung anschließend beauftragt die Offenlage vorzunehmen, ohne weitere Maßnahmen zur Lärmminderung festzusetzen.

Im Mai 2021 hat der Gemeinderat den Lärmaktionsplan für Steinen in Stufe 3 beschlossen. In der aktuellen Stufe 4 muss dieser Plan nun fortgeschrieben werden.

Aktuelle Lärmwerte für die B 317 berechnet

Rapp hat nun aktuelle Lärmwerte für die B 317 berechnet. Die Hauptverkehrsstraße wird von 8200 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden überquert. Ab bestimmten Lärmpegeln muss die Gemeinde Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmisionsschutzverordnung liegen beispielsweise für „Kern-, Dorf- und Mischgebiete“ bei 64 Dezibel (db) (A) tags und bei 54 db (A) nachts sowie bei reinen und allgemeinen Wohngebieten bei 59 dB(A) tags und 49 db(A) nachts.

Ab wann Lärm die Gesundheit schädigt

Lärmpegel ab 65 db (A) tags und 55 db (A) nachts liegen im gesundheitskritischen Bereich. Werden sie jeweils um zwei Dezibel überschritten, müssen schallmindernde Maßnahmen ergriffen werden. Ab Lärmpegeln von 70 db (A) tags und 60 db (A) nachts wird die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten.

Rapp hat errechnet, dass es im Gebiet B 317 West (westlich des Kreisverkehrs) keine Betroffenheiten ab den Auslösewerten 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts gibt.

Ergebnis der Berechnungen war auch, dass bei drei Gebäuden (elf Personen) des Wohngebiets südlich des Bahnhofs der Grenzwert 59 db(A) tags und bei sieben Gebäuden (22 Personen) im gleichen Gebiet der Grenzwert 49 dB(A) überschritten werden. Innerhalb der Wohnbauflächen im Gebiet B317 Ost (östlich des Kreisberkehrs) wird bei neuen Gebäuden (54 Personen) der Grenzwert 59 dB(A) tags und bei zehn Gebäuden (57 Personen) der Grenzwert 49 dB(A) nachts überschritten.

Trotz teilweisem Erreichen der grundrechtlichen Schwelle zur Gesundheitsgefährdung im Bereich B 317 Ost, Höllstein müssen laut Rapp keine weiteren Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt werden. Dennoch empfehlen die Planer eine ganztägige Beschränkung der Geschwindigkeit von 50 km/h für den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Bernhardstraße. Dies würde den Lärmpegel um drei dB(A) senken und die Betroffenheiten des Wohngebiets südlich des Bahnhofs nahezu vollständig reduzieren. 50 km/h ist hier die unterste Grenze, auf der der Verkehr abgebremst werden kann. Eine Lärmreduktion um vier dB (A) brächte der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags entlang der B 317. Es blieben aber Betroffenheiten über 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Ebbers sagte, ein lärmmindernder Belag würde aber erst dann eingebaut, wenn die Straße saniert werde