Der Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben – im Fokus ist neben der B 33 die Ortsdurchfahrt L181 (Hindenburgstraße). Foto: Hettich-Marull

Mit den Ergebnissen einer Lärmkartierung und einer Betroffenheitsanalyse legten Wolfgang Wahl und Jacomo Helbig eine erste Grobanalyse zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Mönchweiler vor.

Mönchweiler - Die Zwischenergebnisse wurden im Gemeinderat ausgiebig diskutiert – die Strategie ist eindeutig: Der Gemeinderat machte einstimmig den Weg frei für die weitere Fortführung der Planung. Dabei stehen zwei Straßen im Fokus: Zum einen die vielbefahrene Bundesstraße 33 und die Landesstraße 181 (Hindenburgstraße). Bei beiden Straßen muss die erste Wohnreihe auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt Überschreitungen hinnehmen – Tag und Nacht.

Als erste – und schnellste – Maßnahme schlägt man die Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern auf der Hindenburgstraße aus Lärmschutzgründen vor. Durch die neue Einschätzung der Gefahrenlage im Kooperationserlass sind die Chancen für eine Umsetzung gestiegen. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Mönchweiler zusätzlich ein Radwegekonzept verfolgt, das die Hindenburgstraße mit einbezieht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung, so Wahl, flankiere dieses Konzept und trage zur Verkehrsberuhigung bei.

Auch Kanaldeckel verursachen Lärm

Ganz zeitnah wird die Gemeinde die lärmverursachenden Kanaldeckel in der Hindenburgstraße sanieren – eine Maßnahme, die in der nächsten Zeit erfolgen soll. Weitere Maßnahme wäre der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags. Der, so Wahl, werde aber erst kommen, wenn die Fahrbahndecke vom Land einmal saniert werden müsse. Der Wunsch aus dem Gemeinderat, den Schwerlastverkehr aus dem Ort zu verbannen, wird jedoch nicht durchsetzbar sein. "Es gilt: Man darf keine Gemeinde entlasten und gleichzeitig eine andere Gemeinde belasten." Da würden die Fachbehörden nicht mitgehen.

50 Stundenkilometer auf Bundesstraße

Bei der Bundesstraße 33 setzt man auf eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen von 50 Stundenkilometern entlang der Bebauung Mönchweiler auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern. Weiter fordert man den Einbau einer Lärmschutzwand für den Bereich der Bebauung. Die Berechnungen in den zwei Hauptbetroffenengebiete B 33 und Hindenburgstraße zeigen, dass viele Bürger von einer Überschreitung der Auslösewerte betroffen sind. Hier sei man verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Weiterhin gibt es eine Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Förderung des Umweltverbundes und dem Schutz der festgesetzten ruhigen Gebieten vor weiterer Verlärmung.

Auch Wolfsteich im Fokus

Im Fokus sind hierbei der Wolfsteich und das Gebiet Mönchsee-Weiherwiesen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. In der Folge werden dann die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren ausgewertet, der Lärmaktionsplan wird konkretisiert. Nach dem endgültigen Beschluss des Gemeinderats geht die Meldung an die Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg. Dann folgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Fachbehörden.