Beim Lärmaktionsplan der Stadt Balingen ist nun die Öffentlichkeit gefragt.
Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat am 25. November vergangenen Jahres dem Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird noch bis 9. Februar durchgeführt.
Ein Lärmaktionsplan (LAP) nach § 47d BImSchG, insbesondere in der 4. Runde, ist ein kommunales Planungsinstrument, das die Folgen von Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen, -schienenwegen sowie in Ballungsräumen analysiert, bewertet und Minderungsmaßnahmen festlegt, um die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen, durch eine Kombination aus Lärmkartierung, Maßnahmenkatalog, Bürgerbeteiligung und Beschlussfassung.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans sowie die Pläne und Tabellen zur Lärmaktionsplanung können auf der Homepage der Stadt Balingen eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem bis einschließlich Montag, 9. Februar, während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Balingen (Neue Straße 31) öffentlich ausgelegt.
Im genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen und Fragestellungen abgegeben werden. Diese sind per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net an das Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co KG zu übermitteln, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verspätet eingegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Äußerungen ohne Absenderangabe werden auch nicht berücksichtigt. Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Über die Anregungen und Stellungnahmen zu Planungen der Stadt Balingen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Verbindlich sind nur die Originale des Lärmaktionsplans, die beim Amt für Bau- und Planungsrecht (Neue Straße 31) oder auf der Homepage der Stadt Balingen eingesehen werden können.