Wenn der erste Bauantrag im Wohngebiet Kehlenstraße eingereicht wird, müssen am Schützenhaus schallschutzreduzierende Maßnahmen umgesetzt sein. Foto: Herzog

Das seit 2018 geplante Wohnbaugebiet „Kehlenstraße“ ist wieder einen Schritt weiter. Mit der Billigung des Planentwurfs geht das vereinfachte Verfahren nun in eine einmonatige Offenlage. Jetzt entscheidet am kommenden Donnerstag der Gemeinderat.

Ortsvorsteher Reiner Ullrich verwies in der Sitzung des Ortschaftsrats darauf, dass mit den zwei geplanten Bauabschnitten der Kehlenstraße die Einwohnerzahl Waldmössingens stabilisiert und gesteigert werden soll. Jetzt brauche es einen Bebauungsplan, um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, erläuterte der Ortsvorsteher.

Dass die Vorstellung des Entwurfs nach der Billigung des städtebaulichen Entwurfs vor einem Jahr so lange gedauert hat, begründete Joschka Joos, Leiter der Abteilung Stadtplanung, mit der zeitintensiven Erstellung von Lärm-, Staub-, Geruchs- und Artenschutzgutachten sowie des Umweltbeitrags.

9970 Quadratmeter

Der Planentwurf mit 9970 Quadratmeter überbauter Wohnfläche enthalte den Bau von circa 38 Einfamilien- und Doppelhäusern. Hier seien maximal zwei Vollgeschosse erlaubt. Auch der Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit drei Vollgeschossen und alternative Wohntypen wie Tiny- oder Small Houses sei möglich. Die Bauplatzgrößen reichten von 380 bis 1480 Quadratmeter.

Ab einer Anzahl von sechs Wohneinheiten müsse das Parken in Tiefgaragen erfolgen, damit weniger Fläche versiegelt werde. Diese Pflicht sei in Schramberg neu. Bei der Dachform seien neben Flach-, Sattel- und Pultdächern erstmals auch Walmdächer zugelassen – dies hatte auch im Ausschuss für Umwelt und Technik für Zustimmung gesorgt.

Erschließung angepasst

Auch die Erschließung des Gebiets sei überarbeitet worden. So werde eine an die Kehlenstraße und Alte Straße angeschlossene Quartierstraße und eine weitere Ringstraße mit einseitigen Gehwegen gebaut. Des Weiteren seien öffentliche Stellplätze und Grünflächen entlang dieser Straße vorgesehen, informierte der Stadtplaner. Das Lärmgutachten habe den Schießlärm durch das östlich gelegene Schützenhaus überprüft. Im Ergebnis seien schallschutzreduzierende bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierfür sei mit Herstellern bereits gesprochen worden. Der Schießlärm müsse vor Ort gemessen werden und nach Umsetzung der Maßnahme erneut, um zu sehen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Dies müsse erledigt sein, wenn der erste Bauantrag eingereicht werde, erklärte Joos.

Hecke muss bleiben

Hinsichtlich des Artenschutzes müsse eine Heckenstruktur im Böschungsbereich erhalten werden.

Zum weiteren Verfahrensverlauf stellte der Stadtplaner einen Satzungsbeschluss für Juni/Juli in Aussicht, sofern in der Offenlage keine Stellungnahmen eingehen, durch die die Planunterlagen geändert werden müssen. Die Erschließungsplanung kann dann im Herbst 2023 vergeben und mit der Tiefbau-Erschließung im Frühjahr 2024 begonnen werden.