Feiernde Gruppen im Blockhaus (Bild) und der Schlösslestube sorgen bei den Anliegern des Langenbach- und Stockhofwegs seit 2017 nahezu jedes Wochenende für Ärger und Verdruss. Foto: Lothar Herzog

Den von Lärm und Krach geplagten Anliegern des Langenbach- und Stockhofwegs bleibt wohl nur der Gang vors Gericht, um gegen die permanente Ruhestörung an Wochenenden Erfolg zu haben.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats nahm Bürgermeister Bernd Heinzelmann Stellung zum Artikel unserer Redaktion, in dem Anlieger des Stockhof- und Langenbachwegs der Gemeinde und dem Polizeirevier Schramberg Hinhaltetaktik und mangelnde Unterstützung bei der Bekämpfung des Lärms beklagten. Die Verwaltung, aber auch der Gemeinderat seien sich bewusst, dass es bei den feiernden Gruppen in der Schlösslestube und der Blockhütte zu laut sei und die Grenzen des guten Geschmacks und der zumutbaren Lautstärke überschritten würden.

 

An den Wochenenden gebe es in der Gemeinde keinen Ordnungsdienst und ein solcher könne auch künftig nicht geleistet werden. In dieser Zeit sei dann die Polizei zuständig; mit Revierleiter Jürgen Lederer gebe es eine Absprache. Bei Anrufen sei die Polizei bemüht, zeitnah am Ort zu erscheinen und nach Gesetzeslage einzuschreiten. Das Problem läge aber im Detail.

Verursacher nicht greifbar

„Es handelt sich zwar um wiederkehrenden Lärm. Der geht aber jedes Mal von einer anderen Gruppe aus. Daher muss den Lärmenden und Feiernden jedes Wochenende erneut zuerst eine Verwarnung ausgesprochen werden. Nur wenn die Polizei ein zweites Mal wegen einem Verstoß kommen muss, können die Gemeinde oder die Bußgeldstelle des Landratsamt Rottweil ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten“, schilderte der Bürgermeister die Sachlage. Leider habe dieser Nachweis in den vergangenen Jahren immer gefehlt.

Hinzu komme, dass der eigentliche Verursacher nicht bekannt und greifbar sei. Der Vermieter der Lokalitäten weise in seinen Verträgen auf die Nachtruhe hin, wodurch er aus der Schusslinie gerate. Die Gemeinde habe in vielen Gesprächen mit ihm versucht, eine Verbesserung zu erreichen. Leider verfüge die Gemeinde über keine Druckmittel, um bauliche Änderungen oder andere helfende Maßnahmen zu erzwingen. Seitens des Unternehmers seien solche zugesagt, aber nicht umgesetzt worden, berichtete Heinzelmann. Die Ideen und Forderungen der Anlieger seien von Fachämtern geprüft worden. Sie seien entweder nicht umsetzbar oder nicht zielführend.

„Das wissen die Anlieger seit dem Jahr 2020“

Die Behörden rieten die Nachbarn deshalb zu einer privaten Klage gegen den Betreiber. „Das wissen die Anlieger seit dem Jahr 2020“, erinnerte der Bürgermeister. Die Gemeinde werde nichts unversucht lassen und prüfe derzeit, ob das Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden könne. Das Landratsamt sähe da allerdings wenig Chancen, weil in dem betreffenden Bereich mehrere Betriebe angesiedelt seien. Die ortsveränderlichen Saunen seien genehmigungsfrei und deshalb erlaubt. „Sofern nackte Personen auf privatem Grund sich befinden, kann nichts dagegen unternommen werden. Ein Bild allein reicht nicht aus. Es muss klar sein, wer diese Person ist“, bedauerte Heinzelmann.

Angebot an Anlieger

Sein bisheriges Angebot, dass die Gemeindeverwaltung mit dem Anwalt der Nachbarn ein Gespräch führe und die Kosten übernehme, sei bisher nicht angenommen worden. Dennoch habe die Gemeinde einen Fachanwalt kontaktiert, der nach Akteneinsicht die Rechtsauffassungen der Ämter (Ordnungsamt, Bauamt, Bußgeldstelle, Gewerbeaufsichtsamt) bestätigt habe und als einziges Mittel eine private Klage vorschlage. „Dies wurde den Anliegern mehrfach mitgeteilt und ist ihnen bekannt“, schloss der Bürgermeister seine Ausführungen zu diesem Ärgernis, das nun schon rund sieben Jahre andauert.