Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe sollen in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen den Massenmord der Nationalsozialisten infrage gestellt haben. Nun steht ein Teilnehmer vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: Deck

Mitglieder sollen in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen den Massenmord der Nationalsozialisten infrage gestellt haben.

Oranienburg - Eine AfD-Besuchergruppe vom Bodensee hatte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Teilnehmer sollen in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen den Massenmord der Nationalsozialisten infrage gestellt haben. Nun steht ein Teilnehmer vor Gericht.

Weil er in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen Tatsachen zum NS-Massenmord in Abrede gestellt haben soll, muss sich ein Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe vom Bodensee am Dienstag (13.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin (Brandenburg) wirft dem Mann Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vor. Die Gruppe aus dem Wahlkreis Bodensee der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hatte die Gedenkstätte im Juli 2018 besucht. Bei der Führung habe der Angeklagte geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, teilte das Gericht mit.

Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen. Dagegen legte dieser jedoch Einspruch ein. Daher kommt der Fall nun vor Gericht.