Mitglieder der Stuttgarter Hells Angels tragen Kutten mit einem neuen Schriftzug der Rockergruppe. Seit Ende Juli 2014 dürfen die Hells Angels in Baden-Württemberg ihre Abzeichen - einen geflügelten Totenkopf - nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen. Foto: dpa

Der geflügelte Totenkopf ist ihr Symbol, die Hells Angels tragen es auf ihren Jacken. Der Rockerclub will das ausgesprochene Kutten-Verbot in Baden-Württemberg nicht hinnehmen - auch vor einer Klage schrecken die Hells Angels nicht zurück.

Der geflügelte Totenkopf ist ihr Symbol, die Hells Angels tragen es auf ihren Jacken. Der Rockerclub will das ausgesprochene Kutten-Verbot in Baden-Württemberg nicht hinnehmen - auch vor einer Klage schrecken die Hells Angels nicht zurück.

Stuttgart - Der Rockerclub Hells Angels in Stuttgart will das Verbot seiner Motorrad-Kutten mit den typischen Abzeichen nicht hinnehmen und notfalls vor Gericht ziehen. „Unser Abzeichen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens, das lassen wir uns nicht verbieten“, sagte der Präsident der Hells Angels, Lutz Schelhorn, am Samstag in Stuttgart. Ihre Anwälte hätten dem Innenministerium deshalb auch einen Brief geschrieben und um eine Lösung gebeten. Man werde das Vereinsabzeichen aber „auf keinen Fall“ ändern; notfalls werde man vor Gericht ziehen, auch wenn das nicht unbedingt ganz oben auf der Wunschliste stehe, hieß es. Eine offizielle Antwort aus dem Ministerium stand bislang noch aus.

Seit Ende Juli dürfen die Hells Angels ihre Abzeichen - einen geflügelten Totenkopf - nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen. Verstoßen sie dagegen, müssen sie mit einer Geldbuße rechnen. Das baden-württembergische Innenministerium hatte das Verbot am 29. Juli mit sofortiger Wirkung ausgesprochen und damit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 7. April 2014 umgesetzt.

Einzelne Mitglieder oder ganze Gruppen von mehreren Rockerclubs in Deutschland werden mit der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte auch im Südwesten mit Straftaten im Rockermilieu.

Das Innenministerium in Stuttgart gab gegen die Rocker eine „Null-Toleranz-Strategie“ aus. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sagte der dpa angesichts der Aussagen der Hells Angels am Samstag: „Scheinbar rechtsfreie Räume werden nicht toleriert und sind nicht akzeptabel.“ Die Polizei werde auch weiterhin mit einer niedrigen Einschreitwelle im Sinne der Null-Toleranz-Strategie auf Straftaten oder Ordnungsstörungen von Rockern reagieren.

Die Entscheidung des OLG könne sich „juristisch als nicht haltbar“ erweisen, meinte der Präsident der 26 Stuttgarter Hells Angels, Schelhorn. Vielmehr verschweige das Urteil, dass es auch widersprechende Entscheidungen in anderen Bundesländern gebe, die eine völlig gegenteilige Bewertung zuließen. Die Rocker berufen sich auf Artikel 9 des Grundgesetzes, der sich auf die Vereinsfreiheit bezieht. „Wir sind ein Verein, und mit diesem sinnlosen Verbot verstößt das Ministerium unserer Ansicht nach gegen verfassungsrechtliche Vorgaben“, sagte der Anwalt Florian Albrecht. Die Hells Angels würden wie Kriminelle behandelt, dabei lägen seit rund 30 Jahren keinerlei Straftatbestände gegen die Stuttgarter Rocker vor.

Generell gehe es den Hells Angels gar nicht um das Kutten-Verbot. Vielmehr wehre man sich gegen die Androhung des Ministeriums, das Tragen der Kutte trotz Verbotes mit einer empfindlichen Strafe zu ahnden. Die Vorgabe, den geflügelten Totenkopf auf der Jacke zu überkleben, sei ein „massiver Einschnitt“ ins Vereinsleben.

Vor Baden-Württemberg hatten bereits Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein das markante Abzeichen verboten.