Für Unternehmen, die in der Pandemie in wirtschaftliche Nöte geraten sind, wird der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit bis Ende September ausgeweitet. Die Arbeitgeber sehen schon eine neue Notwendigkeit für Hilfsmaßnahmen.
Stuttgart - Kurzarbeit trägt dazu bei, Arbeitslosigkeit größeren Ausmaßes in der Coronakrise zu vermeiden. Weil nach wie vor Risiken bestehen, hat die Bundesregierung die Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis Ende September verlängert. Zugleich wird die volle Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge über den 1. Juli hinaus fortgesetzt. Bis Ende September gelten nun auch die Coronahilfen für Firmen und Soloselbstständige, genannt Überbrückungshilfe III Plus. Wirtschaftsverbände äußern Lob, die Gewerkschaften sehen auch Kritikwürdiges. Dazu ein Überblick.