Eine Laterne darf beklebt werden, bei der anderen ist das Plakat abgehängt worden. Aber welche ist falsch und welche richtig? Foto: FDP Kreisverband Calw/pixabay/Montage: Helber

Die FDP hat in Wildberg ihre Wahlplakate aufgehängt. Kurz darauf sind zahlreiche Plakate verschwunden. Es stellt sich heraus: Die Stadt hat sie entfernt, denn die Werbung hing an den „falschen“ Laternen. Warum Laterne nicht gleich Laterne ist und ob andere Parteien das gleiche Problem hatten.

Die Bundestagswahl steht bevor und Wahlplakate säumen die Straßen. Eifrig aufgehängt hatten auch die Ehrenamtlichen der FDP ihre Wahlplakate in Wildberg. Spitzenkandidaten blickten auf die Ortsdurchfahrt herunter, alle Plakate waren von der Stadt an sich genehmigt. Alles hatte geklappt. Scheinbar.

 

Denn die Plakate verschwinden. Eins nach dem anderen wird von Unbekannten abgehängt. Ärgerlich für die Partei. Bestohlen wird wohl niemand gern – und die Werbung soll ja auch gesehen werden. Also tut die FDP das, was wohl viele tun würden – sie erstattet Anzeige wegen Diebstahls.

Kurz darauf tauchen die Plakate an einer überraschenden Stelle wieder auf: Im städtischen Bauhof. Was die FDP nämlich nicht wusste: Laterne ist nicht gleich Laterne. Denn die FDP-Ehrenamtlichen hatten ihre Plakate an „Gestaltungslaternen“ angebracht. Die Lampenmasten, mit einer Pulverbeschichtung, das sie etwa in ein modisch-mattes Schwarz, unschuldiges Weiß oder seriöses Grau färbt, können durch die angeklebten Plakate beschädigt werden, erläutert die Stadt auf Nachfrage.

Anders die Metallmasten, die mit silbrig-hellgrauen Metall im Stadtbild (nicht) auffallen. An denen durften die Plakate dementsprechend auch weiter für die Partei werben.

Jutta Kemmer-Hönig, Stadträtin der FDP im Wildberger Gemeinderat und gleichzeitig aktiv im Kreisverband, ärgert sich darüber. Wenigstens informieren hätte man sie können, anstatt durch fehlende Kommunikation die Polizei zu beschäftigen, geht aus E-Mail-Verläufen hervor. Außerdem hätte die FDP die Stadt schon Mitte Januar über die fehlenden Plakate informiert. Das Ordnungsamt antwortete nicht. Kemmer-Hönig erfuhr nur durch Zufall, dass die Plakate beim Bauhof ein trockenes Plätzchen gefunden hatten.

Wer die Genehmigung zum Aufhängen der Plakate erhält, bekommt auch einen Merkzettel, worauf zu achten ist. Neben einigen Hinweisen zu Abstandsregeln findet sich dort auch , dass nicht alle Laternen als Wahlplakat-Masten herhalten dürfen.

Unschwer zu erkennen sind die „verbotenen“ Laternen demnach an den charakteristischen Merkmalen: einfarbig in Weiß, grau oder schwarz ohne Sprenkel und nicht meliert, die Lampe ist zylinderförmig.

Andere Parteien wurden nicht abgehängt

„Plakate an Gestaltungslaternen werden von der Stadt Wildberg umgehend entfernt!“ wird unter der Erläuterung ausdrücklich geschrieben, in warnendem Signalrot.

Da sie die Genehmigungen allerdings nicht selbst beantragt und abgeholt hatten, sei das leider an ihnen vorbeigegangen, schrieb Kemmer-Hönig ans Ordnungsamt.

Hatten auch andere Parteien die falschen Laternen ausgewählt? „Nein, die übrigen Parteien haben sich an die geltenden Regelungen gehalten“, antwortet die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion.