Im Wald beim Wächtersberg liegen zwei Grabsteine und ein Kreuz. Foto: Jansen

Ein morbider Fund überraschte den einen oder anderen Waldspaziergänger. Im Forst beim Wildberger Wächtersberg liegen Grabsteine. Aber ist das erlaubt?

Die Natur rund um den Wächtersberg, knapp unter dem Platz der Modellflieger, ist ergrünt. Die Waldwege laden zum Spaziergang ein. Doch wer am Weg unter dem Flugplatz eine Runde über die Wiese dreht, nur wenige Meter neben dem Weg, stößt auf einen etwas morbiden Fund.

 

Zwei Grabsteine – einer glänzend glatt, einer eher urtümlich belassen – liegen da. Hinter einem Baum lugt ein Kreuz hervor, wie es sich normalerweise auf Friedhöfen findet.

Kreuz und Grabsteine zeugen von zwei Verstorbenen

Vorweg: Im Wald am Wächtersberg wurden keine Gräber angelegt. Kreuz und Grabsteine markieren keine Ruhestätten, sondern liegen und stehen einfach im Wald. An der Unterseite des einen Grabsteins ist eine Bruchkante zu entdecken – er hatte wohl mal eine Befestigung, die ihm Standfestigkeit verliehen hat.

Im Gemeinderat Wildberg wies Stadtrat Oliver Hindenlang (FDP) auf diesen kuriosen Fund hin und stellte die Frage: „Darf der Privatwaldbesitzer das?“

Auf Anfrage unserer Redaktion schafft die Stadt Wildberg Klarheit. Ja, der Privatwaldbesitzer darf das. „Wenn es sich bei dem Grundstück um ein Privatgrundstück und um den eigenen privaten Grabstein handelt, ist es erlaubt, den Stein beziehungsweise das Kreuz im Wald zu lagern“, erklärt die Stadt und verweist darauf, dass manchmal Steine von aufgelösten Gräbern auch in Gärten aufgestellt werden.

Alles darf im Wald – auch auf dem privaten Boden – aber nicht entsorgt und gelagert werden. „Bei Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen sieht es mit der Lagerung natürlich anders aus“, ergänzt die Stadt.

Außerdem: Nach einer Grabauflösung den Grabstein nehmen und in irgendein Waldstück abladen, ohne dass der Privatwaldbesitzer zugestimmt hat, ist keine gute Idee. „Dann ist es eine illegale Abfallentsorgung, die zur Anzeige gebracht werden kann.“

 

Gräber bestehen in Deutschland nicht ewig. Sie werden für eine bestimmte Zeit gemietet. Läuft diese ab, wird das Grab aufgelöst. In Wildberg beträgt die Ruhezeit laut Satzung 25 Jahre, für Asche 15 Jahre. „Grabsteine, Kreuze etc. werden nach Ablauf der Grabmiete privat, vom Bestatter (Wiederverwendung) oder vom Baubetriebshof abgeräumt und entsorgt oder privat weiter verwendet (z.B. im Privatgarten oder Privatwald)“, berichtet die Stadt.

Was unter der Erde ist, bleibt unter der Erde

Und was ist mit Asche und Gebeinen der Verstorbenen? Die dürfen weiter an ihrer letzten Ruhestätte bleiben. „Alles, was auf dem Friedhof unter der Erde begraben ist, bleibt im Wildberg und den Teilorten unter der Erde und wird nicht extra entsorgt“, erläutert die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion.