Ein Klappmesser dessen Klinge einhändig ausgeklappt werden kann ist verboten . (Symbolfoto) Foto: NorGal - stock.adobe.com/Mr.Norasit Kaewsai

Ein 56-jähriger Mann aus dem Norden des Landkreises musste sich wegen Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten. Dort behauptete er, ihm sei gar nicht bewusst gewesen, dass er Waffen bei sich trug. Ein bizarrer Fall.

Der 56-Jährige wurde beschuldigt, im August 2023 im Real-Markt auf dem Lindenhof einen Diebstahl begangen zu haben.

 

Weil er dabei ein Handklappmesser in seiner Hosentasche und ein Schweizertaschenmesser an seinem Schlüsselbund mit sich geführt hatte, war er nun wegen Diebstahls mit Waffen angeklagt.

Diebesgut im Mülleimer entsorgt

Laut Anklage war der 56-Jährige mit einer Begleitung im Laden, als er sich zur Kasse begab, um Waren zu bezahlen. Auf dem Weg zum EC-Kartenlesegerät passierte er dabei eine Lichtschranke und löste ein hörbares Signal aus. Laut Zeugenaussage hatte sich der Angeklagte daraufhin rückwärts zu einem nahe gelegenen Mülleimer bewegt und etwas hineinfallen lassen. Zwei Kassiererinnen sprachen davon, ein dumpfes Geräusch wahrgenommen zu haben. Nachdem der 56-Jährige die Lichtschranke erneut passierte und kein weiteres Signal ertönte, wurde der Mülleimer durchsucht.

Fälle wie diese liefen häufig nach dem gleichen Schema ab, schilderten die Kassiererinnen vor Gericht. Daher habe ihr erster Weg gleich zum Mülleimer geführt, um zu überprüfen, ob die gestohlene Ware dort hineingeworfen wurde. Zwischen ein paar Zahlungsbelegen habe man dann eine Parfümprobe aus Glas gefunden. Bei der Durchsuchung des Angeklagten von einem herbeigerufenen Polizisten wurde dann ein Handklappmesser und ein „Schweizertaschenmesser“ in der Hosentasche gefunden.

Ein Flachmann soll die Erklärung sein

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, etwas aus dem Laden entwendet zu haben. Er gab an, einen Flachmann in den Mülleimer geworfen zu haben, den er zuvor geleert hatte, um körperliche Schmerzen zu betäuben. Die Messer, so der Angeklagte, habe er nicht bewusst mit sich geführt. Er benutze diese häufig für alltägliche Dinge.

Sein Anwalt meinte, die beiden Messer sollten nicht als Waffe gesehen werden, weil es einige Zeit gedauert hätte, bis diese „einsatzbereit“ gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft gab zurück, dass die Messer mit einer drei bis fünf Zentimeter langen Klinge durchaus schwere Verletzungen zufügen könnten.

Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits aufgrund des vorsätzlichen Besitzes von verbotenen Waffen im Jahr 2016 und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jahr 2020 strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Urteilsverkündung

Das Gericht sah den Sachverhalt wie geschildert als bestätigt an. Der Angeklagte hatte erst vor Gericht angegeben, einen Flachmann im Mülleimer entsorgt zu haben, was das Gericht ebenfalls an seiner Geschichte zweifeln ließ.

Die Staatsanwaltschaft fasste zusammen, dass der Angeklagte den gläsernen Tester erst entwendet und später entsorgt habe, um nicht erkannt zu werden. Ein unbewusstes Führen der objektiv gefährlichen Messer könne zudem ausgeschlossen werden, da der Angeklagte diese laut eigener Aussage häufig bei sich getragen habe.

Der Verteidiger des Angeklagten meinte, dass es sich nicht um eine Straftat handle, da der Tester zum Gebrauch von Kunden sei und der Wert deshalb bereits stark gemindert gewesen sei. Die mitgeführten Messer seien außerdem nur dann gefährlich, wenn die Klinge dauerhaft aufgeklappt wäre, was hier nicht der Fall war, argumentierte der Verteidiger.

Ein minderschwerer Fall

Der Angeklagte wurde schließlich wegen Überfalls mit Waffen schuldig gesprochen. Aufgrund der geringen Schadenshöhe wurde der Fall als minderschwer eingestuft. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 40 Euro. Der Angeklagte wurde schließlich zu 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Eine Strafminderung aufgrund des gegebenenfalls konsumierten Alkohols wurde ausgeschlossen.