Übel zugerichtet geht ein Mann in eine Tankstelle. Dort wird die Polizei gerufen. Vor Gericht handelt es sich um zwei Freunde, wie sie sagen. Wie sich herausstellt, scheint der Satz „Lass uns rausgehen“ mehrer Bedeutungen zu haben.
Ein Mann kassiert zwei Schläge ins Gesicht und geht zweimal zu Boden. Das Gesicht schwillt und blutetet, laut einem Zeugen, direkt– und das alles, obwohl beide Parteien beharren, Freunde zu sein. Doch wie sich herausstellt, ist der Tatvorgang noch viel skurriler als zu Beginn vermutet.
Denn: Scheinbar erhitzen sich die Gemüter wegen einer Erinnerung an einen alten Streit um eine Sonnenbrille. Daraufhin habe der Geschädigte den Angeklagten zu einem Duell herausgefordert. Nach einem Schlag gegen die Schulter des Angeklagten habe er zurückgeschlagen, berichtet der 54-Jährige. Nachdem der Herausforderer, der zu Boden ging, den Schlag als zu fest angesehen hatte, kam es zu einem erneuten Schlagaustausch, bei dem er erneut einstecken musste und zu Boden ging. „Ich dachte nicht, dass er noch mal schlägt“, gibt der 54-Jährige an. Dann sei der Geschädigte mit einem Freund gegangen – aber, wie der Angeklagte betonte, im Guten.
Beide Männer seien betrunken gewesen
Beide Männer betitelten sich als Freunde. Der Geschädigte habe sogar bei der Polizei angegeben, dass es nicht weiter verfolgt werden solle. Am nächsten Tag hätten sie miteinander über den Vorfall gesprochen und es sei alles in Ordnung, beteuerten sie vor Gericht. Beide verteidigten sich damit, dass sie betrunken gewesen seien.
An dem Abend – 5. November 2024 – hätten sich die beiden Freunde zufällig in Rottenburg getroffen. In der Gruppe des Angeklagten sei auch der Mann gewesen, der sich zwei Wochen zuvor einen Spaß mit der Sonnenbrille gemacht habe. Das störte den Geschädigten derart, dass er mit seinem Freund – dem Angeklagten – reden wollte. Dieser verstand das aber als eine Aufforderung, sich zu schlägern. „Lass uns rausgehen“ heißt „Lass uns das durch eine Schlägerei klären“, übersetzt der Angeklagte für das Gericht. Die Richterin zeigte sich schockiert. „Ah, jetzt weiß ich das auch“, ist ihr Kommentar dazu.
Freund berichtet anderen Tathergang
Eine etwas andere Geschichte erzählte der Freund des Geschädigten. Er erzählte, dass der Geschädigte, direkt zu Beginn des Zusammentreffens der Gruppen, dem Angeklagten gesagt hätte, dass er ihn ins Gesicht schlagen wolle. „Das ist kein normales Verhalten. Das war eine klare Provokation“, so der Freund.
Tankstellen-Mitarbeiter ruft die Polizei
Der Angeklagte habe zuerst zugeschlagen und nach einer kurzen Pause sei es zu einem zweiten Schlagaustausch vom Geschädigten aus gekommen, bei dem der Angeklagte auch getreten haben soll. Das Gesicht sei sofort zugeschwollen und habe geblutet, teilt der Zeuge mit. Nachdem sie gegangen sind, habe ein Mitarbeiter der Tankstelle die Polizei gerufen.
Dies bestätigte die Polizei vor Gericht. Sie hätten direkt einen Krankenwagen gerufen und eine Täterbeschreibung an eine Streife durchgegeben. Diese konnten den Angeklagten kurze Zeit später ausfindig machen. Er habe aufgeplatzte Knöchel gehabt – die typischen Schlagmale, so der Polizist. „Ich hatte das Gefühl, er macht sich lustig“, beschreibt er, „er hat angegeben, er hätte Liegestützen gemacht“. Bei einem Alkoholtest zeigte sich, dass der 54-Jährige über zwei Promille hatte.
Verfahren wird Mitte Mai fortgesetzt
Auf Grund eines zweiten Vorfalls einen Tag zuvor mit dem Angeklagten und zwei 18-Jährigen, konnte noch kein Urteil in dem Prozess gefällt werden. Der Angeklagte beschwerte sich, dass keine Zeugen aus seiner Gruppe befragt worden seien. Daher gibt es nun einen Folgetermin am Donnerstag, 15. Mai.