Der Fall wird am Ettenheimer Amtsgericht verhandelt. Foto: Göpfert

Einem Mann aus der südlichen Ortenau wird vorgeworfen, mit Cannabis gehandelt und es auch angebaut zu haben. Doch der Fall birgt kuriose Wendungen und die Verhandlung führte am ersten Tag zu keinem abschließenden Ergebnis.

In Deutschland wird auf der großen politischen Bühne die geplante Legalisierung von Cannabis diskutiert. Währenddessen wird vor dem Amtsgericht Ettenheim ein Fall verhandelt, der – sollte die Legalisierung wie sie jetzt geplant ist kommen – in genau dieses Muster fallen dürfte.

Laut einem Polizeikommissar, der beim Zugriff an vorderster Front beteiligt war und bei der Verhandlung als Zeuge ausgesagt hat, war der Stein des Anstoßes ein Tippgeber aus der Bevölkerung. Dieser meldete, dass auf dem Grundstück des 32-jährigen Angeklagten Rauschgift konsumiert und gehandelt wird. Im Anschluss entschied man sich kurzfristig für eine Observierung des Wohnhauses des Angeklagten.

Kleine Menge Haschisch gefunden

Da das Gebäude von Hecken und durch ein Tor geschützt ist, seien die Vorgänge im Inneren nach Aussage des Polizeibeamten nicht direkt ersichtlich gewesen. Als jedoch zwei junge Männer das Haus betraten und nach kurzer Zeit wieder verließen – wie lange eine kurze Zeit ist, konnte im Rahmen der Verhandlung nicht abschließend geklärt werden – wurden diese kontrolliert, positiv auf Cannabis-Konsum getestet und auch kleine Mengen in Frischhaltefolie verpacktes Haschisch bei ihnen gefunden.

Infolge entschied man sich bei der Polizei, dass eine unmittelbare Durchsuchung des Zwei-Parteien-Hauses angebracht wäre. Fragliches Haus und Grundstück gehören der Großtante des Angeklagten und wurden zum damaligen Zeitpunkt vom Angeklagten renoviert. Der Angeklagte bewohnt das obere Geschoss, seine ehemalige Lebenspartnerin bewohnte das Untere. Beide, nach Aussage des Angeklagten, in jeweils voneinander abgetrennten Wohneinheiten. Jedoch wurde aufgrund der laufenden Renovierungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eine Küche gemeinsam genutzt.

Da auch die Klingel im Rahmen der Umbauarbeiten noch ohne Funktion war und dementsprechend auch nicht auf klingeln reagiert wurde, entschied man sich bei der Polizei die erst kürzlich eingebaute Haustür im Wert von circa 2000 Euro gewaltsam zu öffnen und sich so Zutritt zum Gebäude zu verschaffen. Daraufhin stand zur Debatte, ob das ehemalige Pärchen das gesamte Gebäude gemeinsam bewohnt. Doch laut Aussage des Angeklagten habe er einfach nur alle weiteren Türen geöffnet, damit nicht noch weitere Türen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Versucht, Pflanzen mit Klebeband zu reparieren

Bei der folgenden Untersuchung konnten in der Wohnung des Angeklagten circa fünf Gramm Haschisch und vier Cannabis-Samen sichergestellt werden. In der Küche im Untergeschoss – in der Wohnung der rumänischstämmigen Ex-Partnerin des Angeklagten – wurden eine (oder zwei, das wird noch diskutiert) nicht ausgewachsene Cannabis-Pflanze/-Pflanzen, eine Feinwaage und zwei Rollen handelsüblicher Frischhaltefolie gefunden. Die gefundene/gefundenen Pflanzen waren zu dem Zeitpunkt allerdings längst abgeschnitten und am Sterben. Der Angeklagte habe nämlich, so sagt er, bereits vor der Durchsuchung den Entschluss gefasst, dem Konsum entsagen zu wollen.

Die Partnerin habe diese aber nach Aussage des Angeklagten wieder aus dem Müll gefischt und ohne sein Wissen versucht diese mit Klebeband zu reparieren, wieder einzupflanzen und vor ihm versteckt. Da sie kaum deutsch spricht und ohne Übersetzer nicht mit gutem Gewissen vernommen werden konnte und auch weitere wichtige Zeugen fehlten, wird die Verhandlung zu einem späteren Termin fortgesetzt.

Fortsetzung folgt

Ob das Haschisch bei dem Angeklagten nur konsumiert oder dort auch gekauft wurde, der Angeklagte sein Telefon zurück bekommt und weitere Unstimmigkeiten werden am 16. Mai  vor dem Ettenheimer Amtsgericht geklärt.