Die Einbrecher waren stark alkoholisiert – was ihnen zum Verhängnis wurde. Foto: Finn Winkler/dpa

In den frühen Morgenstunden wird eine Frau in Schopfloch von Einbrechern aus dem Schlaf gerissen. Die Gerichtsverhandlung fördert kuriose Details zu Tage.

Rums! Um 4.20 Uhr wacht Heike W. (Name von der Redaktion geändert) am 21. April 2024 in Schopfloch schlagartig auf. Ist ein Fenster zugefallen? Sie geht in den Flur. „Einbildung“, denkt sie und legt sich wieder hin. Dann der nächste Schlag. Und noch einer. Glas splittert. Auf einmal hört sie Schritte und Stimmen.

 

Während Heike W. den Tathergang schildert, kämpft sie mit den Tränen. „Ich dachte, dass ich es mehr hinter mir habe“, sagt sie mit zitternder Stimme. „Als Frau ganz alleine mit zwei Einbrechern in der Wohnung – man mag sich die Gedanken gar nicht vorstellen“, wird Jennifer Dallas-Buob, Direktorin des Amtsgerichts Horb, den Tathergang später kommentieren.

Mehr Sachschaden, als das Diebesgut wert ist

Heike W. greift zum Handy, alarmiert die Polizei und versteckt sich. Die Beamten durchsuchen die Wohnung – doch von den Einbrechern fehlt jede Spur. Zurück bleibt eine zerbrochene Glastür (Sachschaden 200 Euro). Die Beute: ein Drachenarmband aus Metall der Marke EMP (Wert etwa 55 Euro) und ein Paar blaue Nike Air Max (rund 135 Euro).

Kurz bevor die Polizei geht, entdeckt Heike W. zwei herrenlose Bierflaschen in der Wohnung. Ein entscheidender Hinweis, wie sich später zeigt. Die Spurensicherung ergibt einen DNA-Treffer – der Angeklagte.

Angeklagter gesteht – aber nicht alles

Dieser zeigt sich vor Gericht geständig. Der 26-Jährige räumt die Tat ein, kann sich aber nicht an alle Details erinnern – nicht einmal an ein Motiv. Wer mit ihm in die Wohnung eindrang, verrät er nicht. Die Erinnerungslücken erklärt er mit starkem Alkoholkonsum: „Damals habe ich eine Kiste Bier und eine Flasche Schnaps am Tag getrunken. Ich brauche Hilfe wegen meiner Sucht.“ Schon mit 16 Jahren habe er angefangen zu trinken.

Einen Beruf habe er nie gelernt, er sei arbeitslos. Durch unbezahlte Bestellungen und Handyverträge habe er 60.000 Euro Schulden angehäuft. Nur einen echten Freund habe er, die einzige andere Bezugsperson, seine Mutter, sei verstorben. Daher sei er bald wohnungslos. Immerhin habe er eine Betreuerin, die ihm bei Therapieplatz- und Wohnungssuche helfe. Alles in allen eine sehr schlechte Sozialprognose, stellt Dallas-Buob fest.

Dass der Angeklagte im Vollsuff seine Bierflasche vergisst und sich damit selbst verrät, ist nicht das einzige Kuriosum: Er trägt die geklauten Schuhe – an den Füßen. Eigentlich müsste das Gericht sie einziehen. Doch da er von zwei Polizisten ohne Geldbeutel von zu Hause abgeführt wurde, entbrennt eine Diskussion: Wie kommt er zurück? Ohne Schuhe? Fährt ihn die Polizei mitsamt der Schuhe heim und sammelt sie dort ein? Nein – er darf die Schuhe für den Heimweg behalten. Die Polizei holt sie später ab, entscheidet Dallas-Buob. Wie er nach Hause kommt, bleibt ihm überlassen.

Am Ende spricht Dallas-Buob das Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Der 26-Jährige bekommt zudem einen Bewährungshelfer, muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine stationäre Therapie absolvieren. Außerdem: monatliche Termine bei der Suchtberatung und zwei Sitzungen beim Schuldnerberater.

Trotz Geständnis will sich der Angeklagte den Rechtsweg offen halten. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig, er kann dagegen vorgehen.