Mehr Geld für Musik, Theater und Clubs: Villingen-Schwenningen ändert die Kulturförderung – doch einige Vereine gehen künftig leer aus. Wer profitiert, wer verliert.
Die Stadt Villingen-Schwenningen überarbeitet ihre Kulturförderrichtlinien – mit spürbaren Auswirkungen auf viele kulturelle Vereine. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss muss in seiner kommenden Sitzung über die Änderungen entscheiden.
Ziel der zum 4. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderungen ist es, die Richtlinien praxisnäher, transparenter und besser an die aktuellen Bedürfnisse der Vereine anzupassen. So formuliert es die Stadtverwaltung in der Vorlage für die Stadträte. Der Schwerpunkt der Änderung der Kulturförderrichtlinien für kulturelle Vereine liegt dabei auf den finanziellen Zuschüssen.
Deutlich profitieren sollen dabei unter anderem Musik- und Gesangsvereine: Sie erhalten künftig pro aktivem erwachsenen Mitglied einen Euro mehr, außerdem wird der Grundbetrag pauschal um 100 Euro erhöht. Auch die beiden Geschichtsvereine in Villingen und Schwenningen können sich über eine Erhöhung von jeweils 1000 Euro freuen (neu: 4000 Euro jährlich). Das Theater am Turm erhält künftig 6000 statt bislang 5000 Euro, und das Sinfonieorchester Villingen-Schwenningen kann mit einer Erhöhung um zehn Prozent auf 64 000 Euro rechnen.
Mehr Geld fließt auch in die freie Kulturszene: Folkclub und Jazzclub Villingen erhalten künftig jeweils 8000 statt 6000 Euro, Rockclub und Härings Kulturcafé jeweils 3000 statt bislang 2000 Euro. Ganz neu aufgenommen in die Förderliste wurde das MPS-Studio, das auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10 000 Euro erhalten soll.
Kommunales Kino verliert seine Förderungen
Auf der anderen Seite stehen aber auch Kürzungen: Das Kommunale Kino im Spektrum verliert seinen Zuschuss von 6740 Euro, ebenso entfallen die Fördermittel für die Stiftung J.A. Silbermann Orgel (1000 Euro) und den VS Music Contest (8000 Euro zur Defizitabdeckung). Begründet wird dies von der Stadtverwaltung mit fehlenden Fördervoraussetzungen – etwa durch ausbleibende Anträge, fehlende Nachweise oder eingestellte Aktivitäten.
Eine Sonderrolle nehmen die Fastnachtsvereine ein. Sie erhalten künftig keine Grundförderung mehr aus dem Kulturbereich, da für die Fastnacht eigene Förderrichtlinien erarbeitet werden sollen. Die Jugendförderung bleibt jedoch bestehen und beträgt weiterhin 10 Euro pro Kind oder Jugendlichen.
Insgesamt sollen die Erhöhungen innerhalb des bestehenden Haushaltsbudgets aufgefangen werden. Die Stadt setzt damit ein Signal für eine „gerechtere und effizientere“ Kulturförderung wie sie in der Vorlage betont – allerdings nicht ohne Verlierer.