Offenburger Richter befassen sich seit Dienstag mit den Nachwehen einer gescheiterten Ehe: Tanztrainer Timo Kulczak hat seine Ex-Frau – die aus der Show „Let’s Dance“ bekannte Motsi Mabuse – auf Schmerzensgeld verklagt.
„Wir haben über einige schwierige Fragen zu entscheiden“, konstatierte Richter Dietmar Hollederer zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen. Hintergrund ist der Streit zwischen den ehemaligen Tanzprofis Timo Kulczak und Motsi Mabuse.
Als Tanzpaar feierten die beiden Erfolge, wurden 2009 Deutsche Meister im Lateintanz. Als Ehepaar scheiterten sie jedoch, wurden 2015 geschieden.
Fast zehn Jahre später stehen sie sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Kulczak wirft seiner mittlerweile auch außerhalb der Tanzszene prominenten Ex-Frau vor, ihn öffentlich „durch den Dreck gezogen“ zu haben – der Vermarktung ihrer englischsprachigen Biografie wegen. Kulczaks Gengenbacher Anwalt Samy Hammad hatte vor der eigenen Haustüre in Offenburg Klage eingereicht – darum wird der Promi-Fall auch dort verhandelt.Sein Mandant erschien am Dienstag vor Gericht, dessen Ex-Frau schickte lediglich ihren Berliner Anwalt Christian Moser.
Ex-Mann fordert 75 000 Euro von Motsi Mabuse
Der Kläger sehe sich sich von Mabuse öffentlich diffamiert und fordere eine Unterlassungserklärung seiner Ex-Frau sowie 75 000 Euro Schmerzensgeld, erläuterte Richter Hollederer.
Die Schlagzeilen anlässlich der Veröffentlichung der Biografie seiner Ex-Frau hatten es tatsächlich in sich: „Ehe-Hölle! Er verbot ein Baby, zahlt ihr Taschengeld“ titelte etwa die Bild-Zeitung im Oktober 2022. „Sie litt jahrelang unter dem manipulativen Ex“, ist im Artikel selbst zu lesen. Auszüge wurden beim Prozessauftakt auf einem Bildschirm gezeigt. Von Kontrolle, Zwang und ständigem Streit ist demnach die Rede. Auch andere Boulevard- und Online-Medien hätten das Thema laut Hollederer aufgegriffen und berichteten in ähnlichem Ton. Besonders auch in England, wo Mabuse aufgrund ihrer Juroren-Tätigkeit beim britischen „Let’s Dance“-Pendant eine Berühmtheit ist.
Kulczak zeigt sich vor Gericht tief gekränkt
Kulczak wirft seiner Ex-Frau vor, für deren Artikel mit der Bild-Zeitung gesprochen zu haben. Diese wiederum behauptet, dass sei nicht der Fall gewesen. Die Autorin des Artikels habe lediglich Schlüsse aus ihrer Biografie gezogen, so Mabuses von ihrem Anwalt vorgetragener Standpunkt.
In ihrem Buch äußerte sich der „Let’s Dance“-Star tatsächlich kritisch gegenüber ihrem Ex-Mann – allerdings deutlich nüchterner als später die Boulevard-Presse, wie Hollederer feststellte. Sie habe sich nicht unabhängig gefühlt, Kulczak habe ihr Bankkonto und ihre Ernährung kontrolliert, schrieb Mabuse in ihrem Buch. Auch diese Textauszüge kamen am Dienstag auf den Tisch.
Augenscheinlich angefasst schilderte Kulczak die Situation aus seiner Sicht. „Dass ich herhalten musste, damit ein Buch vermarktet werden kann, hat mich schwer getroffen“, erklärte er. Das Verhältnis zu seiner Ex-Frau sei eigentlich harmonisch gewesen.
Nach Beginn der Berichterstattung habe er sie kontaktiert, sie gebeten öffentlich gegen die Schlagzeilen Stellung zu beziehen, sich zu distanzieren. „Ein Statement hätte mir gereicht“, so Kulczak. Das habe seine Ex-Frau abgelehnt. Er könne sich das nur so erklären, „dass sie das wirklich durchzieht, um ihr Image als Kämpferin für die Rechte der Frauen aufrechtzuerhalten“.
Kläger besteht auf Mabuses Anwesenheit beim Prozess
Mabuses Anwalt erhob selbst Vorwürfe gegen Kulczak: „Da würde keiner mehr drüber sprechen, wenn sie keinen Prozess anstrengten und die englische Presse nicht mit Info versorgten, die für alle Parteien nachteilig sind – vor allem für meine Mandantin“, erklärte Moser.
Vom Richter auf einen möglichen Vergleich angesprochen, erklärte Moser zunächst, dafür „keine Grundlage mehr“ zu sehen. Kulczaks Anwälte wollten eine gütliche Einigung nicht ausschließen, forderten dafür jedoch die persönliche Anwesenheit der Beklagten – deren Fernbleiben sie ohnehin bemängelten. „Dieses öffentliche Schauspiel wird meine Mandantin nicht mitmachen“, betonte Moser wiederum und warf der Gegenseite vor, ein Spektakel veranstalten zu wollen.
Zu einem Ergebnis kam die Verhandlung am Dienstag nicht. Das Gericht legte den Parteien nahe, bei einer von ihren Anwälten moderierten Aussprache nochmals das Gespräch zu suchen. „Schauen Sie, ob sie weiter kommen“, so Richter Hollederer. Fortgesetzt wird die Verhandlung erst wieder im September. Bis dahin wird das Gericht entscheiden, ob Mabuse in Offenburg erscheinen muss. Beim nächsten Termin soll zudem geklärt werden, ob die Verfasserin des Bild-Artikels und gar deren Chefredakteurin Marion Horn – wie vom Kläger gefordert – im Zeugenstand erscheinen muss.
Becker gegen Pocher
Der Gengenbacher Anwalt Samy Hammad hatte bereits Tennislegende Boris Becker beim Prozess gegen TV-Ulknudel Oliver Pocher vertreten. Becker sah sich für das Fernsehformat des Comedian à la „Versteckte Kamera“ böswillig hinters Licht geführt und strengte daher eine Unterlassungsklage an. Auch dieser Prozess war – quasi vor Hammads Haustüre – am Landgericht Offenburg verhandelt worden.