Bis zu 220 Abgeordnete waren befürchtet worden, nun werden es 157, so viele wie nie. Warum das Szenario eines XXL-Parlaments nicht eintrat – aber weiterhin drohen könnte.
Der Landtag war auf alles vorbereitet. Schon vor zwei Jahren hatte sich das Präsidium vom Landesbetrieb Vermögen und Bau einen Plan vorlegen lassen, wie bis zu 218 Abgeordnete im Plenarsaal untergebracht werden könnten. 160 Plätze ließen sich noch „relativ problemlos“ schaffen, je mehr es darüber hinaus würden, desto komplizierter werde es. Notfalls müsse man die Fraktionstrennungen aufheben, Saalmikrofone abbauen und einzelne Stühle dazustellen.
Am Ende kam es doch nicht zum befürchteten „XXL-Parlament“ mit 180, 200 oder mehr Abgeordneten. Mit 157 Mandaten ist der neue Landtag zwar der größte in der Geschichte Baden-Württembergs, weit über der Regelgröße von 120. Doch es sind gerade mal drei mehr als die bisherigen 154. Waren die Warnungen vor einem massiv aufgeblähten Parlament, auch infolge des neuen Wahlrechts mit erstmals zwei Stimmen, also übertrieben?
Scheitern von FDP und Linken verhindert Aufblähung
Der Politik-Professor Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen, auf den sich viele Kritiker der Reform berufen hatten, sieht das nicht so. Wären die FDP wieder und die Linke erstmals ins Parlament gekommen, sähe es ganz anders aus: Dann wäre man tatsächlich bei etwa 180 Sitzen gelandet, wie er das noch vor kurzem prognostiziert hatte. So gesehen habe Baden-Württemberg noch mal „Glück gehabt“, dass Liberale und Linke an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten – und es nun doch keinen Landtag mit sechs Fraktionen gibt. Am strukturellen Problem ändere das nichts, „das ist in keiner Weise beseitigt“, sagt der Wahlrechtsexperte. Schon bei der nächsten Wahl könne es wieder ganz anders aussehen.
Je stärker die Erst- und Zweitstimmen-Ergebnisse auseinanderklaffen, desto mehr Überhangs- und Ausgleichsmandate gibt es – dieser Mechanismus bestätigte sich am Sonntag. Der „Özdemir-Faktor“ (Behnke) habe fast überall nur die Zweitstimmen für die Grünen nach oben getrieben. Bei den Erststimmen in den Wahlkreisen liege die CDU – sie gewann 56 von 70 – dagegen weit vorne. Die Folge: 14 Überhangmandate für die CDU, 23 Ausgleichsmandate für Grüne, AfD und SPD.
Der Frauenanteil steigt nur geringfügig
Eines der zentralen Argumente für das neue Wahlrecht war es gewesen, mehr Frauen in den Landtag zu bekommen. Tatsächlich stieg ihr Anteil nach dem vorläufigen Endergebnis, aber nur geringfügig: von knapp 33 Prozent auf 33,8 Prozent. Während bei Grünen und SPD etwa die Hälfte der Abgeordneten weiblich sind, ist es bei der CDU nicht mal ein Drittel. Für den Politikwissenschaftler Behnke war das Frauen-Argument ohnehin immer nur „vorgeschoben“. Über die neuen Landeslisten hätten sich die Parteiführungen mehr Einfluss auf die Besetzung der Mandate sichern wollen – und tatsächlich erhalten. Maßgeblich für die Größe des Landtags, hatte er stets betont, sei vor allem die Zahl der 70 Wahlkreise; diese bei der Reform nicht reduziert zu haben, sei das zentrale Versäumnis der Befürworter – Grüne, CDU und SPD.
Wie bei der Bundestagswahl, meinte die Landes-FDP, würden 38 Wahlkreise genügen; dafür startete sie sogar ein Volksbegehren. Doch es fand nicht annäherend die nötige Unterstützung, nachdem die Initiative eines Privatmannes zuvor noch deutlich mehr Zulauf hatte. Immer wieder wurde den Liberalen spöttisch vorgehalten, sie könnten durch ihr Ausscheiden am besten zu einem kleineren Landtag beitragen. Entsprechend bitter ist es für sie, dass sie nun tatsächlich beim Wiedereinzug scheiterten. Beim Unterschriftensammeln gegen einen „XXL-Landtag“ hatten sie zuvor viel Zuspruch erhalten: das Gros der Bürger, die man erreicht habe, habe das Ziel unterstützt.
Sollte der Landtag tatsächlich übergroß werden, wollten Grüne und CDU das Wahlrecht noch einmal auf den Prüfstand stellen. Nun, da es trotz Rekordgröße „nur“ drei Mandate mehr geworden sind, dürfte der Reformdruck dafür zu gering sein.