Oberst Peter Küpper und Vertreter der beteiligten Behörden informierten über den aktuellen Stand der geplanten Erweiterung des KSK-Geländes.
„Im Sinne der Transparenz“, so Bürgermeister Rüdiger Klahm, gab es in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch rund ein Jahr nach der öffentlichen Informationsveranstaltung in der Festhalle eine Übersicht über den aktuellen Stand der Planungen zur Erweiterung des KSK-Geländes. Dazu hat die Verwaltung neben dem stellvertretenden Kommandeur des Kommando Spezialkräfte (KSK), Oberst Peter Küpper, auch Vertreter der beteiligten Behörden eingeladen, so der Bürgermeister.
Max Dango vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) berichtete zum Verfahren nach dem Landesbeschaffungsgesetz.Annette Ochsenkiel sprach zum Thema Grunderwerb für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und Jasmin Altherr legte den Sachstand aus Sicht der Bundesbau Baden-Württemberg dar.
Ständiger Austausch
„Ein spürbarer Fortgang ist überschaubar“, leitete auch Küpper seine Ausführungen ein. Die zentralen Punkte, die der Gemeinderat vorgebracht habe, überschneiden sich mit denen der Bürgerinitiative, so Küpper. Stichworte sind eine faire finanzielle Entschädigung für die Grundstückseigentümer, adäquate Kompensationen sowie Kostenübernahme für gemeindliche Maßnahmen wie Kläranlagenerweiterung sowie der Abstand zur Ortsbebauung. „Wir halten uns strikt an die Vorgaben, unser Anspruch an die Kommunikation mit Ihnen geht darüber jedoch hinaus“, wies der Oberst auf den ständigen Austausch mit Bürgermeister und Verwaltung hin. „Wir hoffen zu einer Lösung zu kommen, die für alle Seiten tragbar ist.“
Die rechtlichen Schritte der Landbeschaffung für die KSK-Erweiterung erklärte Dango. Im April 2025 wurde ein Anhörungsverfahren bei der Landesregierung eingeleitet, dem Stellungnahmen aller Beteiligten zu Themen wie Raumordnung, Landwirtschaft, Wirtschaft, Städtebau, Naturschutz et cetera zugrunde liegen. „Auf die (abschließende) Stellungnahme der Landesregierung warten wir weiter, der Tenor ist uns bisher nicht bekannt“, so Dango.
Diese Stellungnahme braucht es, damit das Vorhaben eine „Bezeichnung“ bekommt und dann der Beschaffungsauftrag, der Auftrag zum Grunderwerb, an die BiMa erteilt werden kann. Nach dem Landbeschaffungsgesetz aus 1957 ist der Bund verpflichtet, die Kosten für notwendige Änderungen an der gemeindlichen Infrastruktur zu übernehmen, zum Beispiel für den Ausbau der Kläranlage oder für Wege-Verlegungen, stellte Dango klar.
So läuft der Grunderwerb ab
„Wir starten, wenn wir die offizielle Bezeichnung haben“, erläuterte Ochsenkiel den Ablauf des Grunderwerbs. „Mit Blick auf die Brisanz der Landes- und Bündnisverteidigung haben wir vor einem Jahr gedacht, dass wir zügiger starten können.“ Noch sei man nicht in „der tatsächlichen Landbeschaffung angekommen“.
Wenn dann der offizielle Auftrag da ist, werden alle Eigentümer angeschrieben. Jasmin Altherr beleuchtete den Sachstand der Planung und legte mit Karten dar, warum Vorschläge aus Gemeinderat und BI zu alternativen Bebauungs- und Ausgleichsflächen nicht umzusetzen sind. Der Fokus der Planung lag darauf, eine zusammenhängende Fläche für Bebauung und Ausgleich zu generieren, so Altherr. Allerdings könnte der Ausgleich auch woanders liegen oder alternativ über Ökopunkte erfolgen.
Konstruktive Zusammenarbeit
„Unter Berücksichtigung aller Anregungen, die an uns herangetragen wurden, gibt es für die Bebauung keine neuen Pläne,“ sagte Küpper. Der Erweiterungsbedarf wurde 2017 eingebracht, sei nach wie vor aktuell und werde perspektivisch auch nicht geringer. Küpper dankte dem Schultes und dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit. Fragen könnten die Bürger jederzeit an Klahm richten, „Ihr Bürgermeister weiß, was wir auch wissen, in den Abstimmungsrunden ist er immer mit drin“.
Fragen aus dem Gemeinderat
Zwei Punkte sprach Rainer Kömpf an. Der Bedarf von weiteren Sportanlagen und die eventuelle spätere Bebauung der jetzt ausgewiesenen Ausgleichsfläche. Die Mannschaftsstärke begründe den Anspruch auf eine weitere Sporthalle, so Küpper. Ihm persönlich sei egal, wo die Ausgleichsfläche hinkomme, „ich verstehe Ihren Punkt, da kann ich nicht widersprechen, der ist auch aufgenommen“. Im Sinne guter Nachbarschaft wäre es ein Zeichen, die Ausgleichsfläche zu verlegen, sagte Thomas Schmidt. Die Bürger fragten sich nämlich, warum sie die Lasten der Erweiterung alleine tragen sollen.
Ob das jüngst beschlossene Bundeswehrplanungs- und beschaffungsbeschleunigungsgesetz Auswirkungen auf den Prozess habe, fragte Jörg Nonnenmann. Laut Dabold werden sich diese in Grenzen halten und den Sachstand nicht verändern.
Lothar Kante stellte fest, dass vieles nicht parallel geht, „das erinnert mich an Hermann-Hesse-Bahn 2.0“. Man stoße immer wieder an Grenzen der Bürokratie, gab Küpper zu, andererseits gebe dies der Gemeinde Rechtssicherheit. „In fünf bis sieben Jahren können wir damit rechnen, den Zaun zu bauen“, so seine Prognose.
Anträge auf Kostenerstattung könne die Gemeinde im Nachgang übers Regierungspräsidium stellen, so die Antwort von Dango auf die Frage von Jürgen Walz. Und an Alexander Herzog gewandt sagte Küpper: „Für Sachen, die wir zu transportieren haben, brauchen wir keine Bahn, auch nicht die Hesse-Bahn“.