Das Waldhofgelände bei Geislingen: Die Grünen in der Region sind gegen das von der Landesregierung dort geplante KSK-Absetzgelände. Foto: Mollenkopf

Die Grünen in der Region lehnen das KSK-Absetzgelände auf dem Waldhof bei Geislingen ab. Die Entscheidung für den Waldhof sei "unverständlich und so nicht hinnehmbar", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Zollernalbkreis - Für die Grünen in der Region ist die Entscheidung der Landesregierung für das Absetzgelände Waldhof "unverständlich und so nicht hinnehmbar". Die vermeintliche "Alternativlosigkeit" zum Waldhof wird als Zumutung für den nahversorgenden Ackerbau, den Umwelt- und Naturschutz und letztlich die Steuerzahler und -innen empfunden. "Daher fordern wir die Wahl eines alternativen Standorts für ein Absetzgelände, der eventuell weitere Anfahrtswege erfordert, aber den Schutz von Mensch und Natur stärker beachtet", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Vorstände des Kreisverbands Zollernalb und des Ortsverbands Balingen, der Kreisräte sowie der Gemeinderäte in Balingen und Geislingen.

Ackerboden geht verloren

In der Stellungnahme heißt es weiter: Durch das geplante Areal mit einer Größe von 1000 auf 400 Metern in Nord-Süd-Ausrichtung, auf dem eine Gras-Landepiste durch Bodenverdichtung hergestellt werden soll, gehe wertvoller Ackerboden für die Lebensmittelproduktion zur Nahversorgung unwiederbringlich verloren.

Der Lärm der startenden, landenden und das Gelände überfliegenden Luftfahrzeuge stelle eine Gefahr starker Beeinträchtigung des Wohlergehens von Menschen und Tieren in der Umgebung dar. Die Entscheidungskriterien für oder gegen einen potenziellen Standort seien nicht transparent, "die Vergleichbarkeit der untersuchten Standorte für die Bürger und Bürgerinnen nicht ausreichend nachvollziehbar".

Wichtige Parameter nicht adäquat bewertet

Der bisherige Verlauf der Suche nach einem Gelände lässt nach Meinung der Grünen darauf schließen, dass für die betroffene Bevölkerung entscheidende Parameter wie Lärmbelästigung, Art der landwirtschaftlichen Nutzung, Artenschutz und Tierwohl nicht adäquat bewertet worden seien. Auf dem Gelände werde Ackerbau in Pacht betrieben. Vorrangig werde Qualitätsgetreide angebaut, teilweise mit Bio-Zertifizierung. In unmittelbarer Nachbarschaft befänden sich zwei Betriebe der Frischeier-Erzeugung mit Boden- und Freilandhaltung.

Inakzeptables Kriterium

Augenscheinlich sei die kürzeste Wegstrecke zwischen der Kaserne und dem Übungsgelände das einzig ausschlaggebende Kriterium: "Dies ist inakzeptabel", betonen die Grünen. Zumal am Waldhofgelände kostenintensive Infrastrukturmaßnahmen (Verlegung von Straßen, Gebäuderückbau, Entwaldung) ergriffen werden müssten.

Weiterhin heiße es bei der Regierung, dass auf aktiven Truppenübungsplätzen die Koordination von Sprung- und Schießbetrieb "unmöglich" sei. Beides erachten die Grünen im Kreis als "höchst fragwürdig". Um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung für zukünftige Standortentscheidungen der Bundeswehr zu ermöglichen, bedarf es ihrer Meinung nach einer Debatte über ihre Sonderrechte bei derartigen raumordnerischen Eingriffen, beispielsweise über Paragraf 30 Luftverkehrsgesetz. Insbesondere müssten die Entscheidungskriterien transparent sein. Ebenso sei eine Angleichung militärischer an zivile Genehmigungsverfahren erforderlich.

Bosch will erweitern

Die Grünen erinnern daran, dass auf den Gemarkungen Malmsheim und Renningen die Bundeswehr ein Areal für Fallschirm-Luftlande-Übungen durch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und durch die US-Streitkräfte unterhält. In Nachbarschaft betreibt die Robert Bosch GmbH ein Forschungs- und Entwicklungszentrum, das bisher militärisch genutzte Gelände soll für dessen Ausbau genutzt werden. Die Landesregierung stehe hinter diesem Projekt. Aus einer von mehr als 100 theoretisch möglichen, bereits auf 42 Standorte reduzierten Liste sei das Segelfluggelände in Haiterbach ausgewählt worden.

Das Staatsministerium habe am 17. Februar für die Menschen in Geislingen und Umgebung völlig überraschend mitgeteilt, dass die Landesdomäne Waldhof nach dem Scheitern des Vorhabens in Haiterbach fortan als Ersatzgelände dienen solle. Der Grund sei im Besitz des Landes, wodurch es keiner Enteignungen bedürfe.

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