Das in Calw stationierte Kommando Spezialkräfte braucht mehr Platz. Das Kasernengelände soll erweitert werden. Foto: Marijan Murat/dpa

Gegen die geplante Erweiterung der Calwer Kaserne des Kommandos Spezialkräfte auf Althengstetter Gemarkung hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. Zu deren Vorgehen meint unser Leser Axel Hammann aus Althengstett Folgendes:

„Gemeinsam für eine Faire Lösung“ lautet die Überschrift auf einem von der BI ausgelegten Schreiben. Genau diesem Zweck diente die Auftaktveranstaltung des KSK. Die von der BI genannten Fakten und Beweggründe folgen meiner Meinung nach aber nicht einem angemessenen Vorgehen, um gemeinsam in einer fairen und konstruktiven Diskussion zu einer Lösung zu finden.

 

Enteignung ist das letzte Mittel

Die BI spricht im Bericht von kalter Enteignung und weist in ihrem Schreiben aus, dass die Vergütung des Gegenwertes als Ackerland einer Enteignung gleichkommt. Ein Blick, unter anderem in das Grundgesetz Artikel 14 Eigentum, Erbrecht und Enteignung, zeigen auf, was sich hinter diesen verwendeten Begrifflichkeiten verbirgt.

Durchführung eines Enteignungsverfahrens ist das letzte Mittel, zu dem der Vorhabenträger greifen kann. Zuvor ist der Ablauf so, dass der Vorhabenträger dem Eigentümer ein angemessenes Angebot unterbreitet.

Es handelt sich um Ackerland

Nun ist die Frage an die BI, warum hier schon Szenarien einer Enteignung, kalten Enteignung und unangemessener Vergütung gesprochen wird? Korrekt ist, dass es sich bei den Flächen um Ackerland handelt, bei dessen Veräußerung ein durch Gutachter ermittelter Quadratmeterwert zum Tragen kommt.

Somit denke ich, wäre jedem Eigentümer geraten, ein Angebot abzuwarten und auf dessen Basis zu entscheiden, ob es angenommen wird oder dann das alternativ im Grundgesetz vorgesehene Verfahren der Enteignung abzuwarten.

Einigen Fragen bei der Infoveranstaltung war zu entnehmen, dass es einzelnen Eigentümern darum geht, einer Vergütung zum Beispiel Bauland zugrunde zu legen. Mir kommt der Gedanke, dass es vorrangig darum geht, möglichst viel Vergütung für die „Äckerle und Wiesle“ zu bekommen. Aber dies muss doch nicht durch die Bevölkerung/BI erreicht werden, sondern durch die einzelnen Eigentümer und deren Verhandlungsgeschick. Eigentum verpflichtet heißt es in Absatz 2 des Artikels 14, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Daher wäre es in diesem Fall doch löblich, der deutschen Bevölkerung Sicherheit durch die geplante Erweiterung des KSK zukommen zu lassen.

Axel Hammann, Althengstett

Schreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.