Informationspunkt der Bürgerinitiative auf dem Dürrenhardt. Foto: Bürgerinitiative

Das Wort "Absetzgelände" begegnet einem seit Monaten nur noch selten in Haiterbach. Eine Ruhe, die die Bürgerinitiative mit Freude zur Kenntnis nimmt. Sie sieht sich auf gutem Weg, das militärische Projekt in der Kuckucksstadt abwenden zu können.

Haiterbach - Die Ruhe liegt nach Ansicht der Bürgerinitiative (BI) Haiterbach nicht nur an "Corona, Impfchaos und Wahlkampf", sondern vor allem daran, dass alles Wesentliche bereits erledigt sei. So hätten bekanntlich im September 2017 mehr als 61 Prozent der Haiterbacher in einem Bürgerentscheid gegen den geplanten Militärflugplatz gestimmt. "Ende November 2019 wurde von der Stadtverwaltung Haiterbach einhellig entschieden den Bürgerentscheid, der nach drei Jahren ausgelaufen wäre, unbefristet zu verlängern. Mitte 2020 musste die Landsiedlung GmbH einräumen, dass 96 Prozent der betroffenen Landwirte und Grundstücksbesitzer ein Kaufangebot des Landes abgelehnt haben", erinnert die BI in einer Pressemitteilung. Damit seien die notwendigen Mehrheiten zusammen, um juristisch erfolgreich gegen das Militärgelände vorgehen zu können.

Es gehe schlicht darum, ob das Militärgelände rechtlich zulässig sei. Anwalt Remo Klinger, Grundstückseigentümer und BI seien überzeugt, dass dem nicht so ist. Birgit Kaupp, Vorsitzende der BI Haiterbach, sagt: "Die Rechtslage ist klar. Es gibt im Landbeschaffungsgesetz rechtliche Einschränkungen gegen Enteignungen, gerade für die Landwirtschaft. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Teststrecke von Daimler in Boxberg bei Heilbronn bestätigt dies. Schon 1987 wurde höchstrichterlich geurteilt, dass Konzerne nicht einfach Landwirte mit Hilfe des Staates enteignen dürfen. Ein Ersatzgelände wird ja deshalb benötigt, weil der Boschkonzern 2010 den Militärflugplatz Renningen dem Bund, ausgerechnet mit Hilfe des Landes, abgekauft hatte."

Nach dem Teilregionalplan Nordschwarzwald sei das Gelände landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet und der Dürrenhardter Hof mit seinen Feldern dazu noch besonders geschützt gegen Einschränkungen seines Betriebes.

Wie aus der Aktenlage hervorgehe, seien die Standtortauswahlkriterien für Haiterbach willkürlich hingebogen. Auch der Scopingtermin im Jahr 2019 zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Nagold sei "rechtswidrig ausgerichtet und noch immer gibt es nicht einmal den vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsbericht". Birgit Kaupp ist deshalb sicher: "So wird das nichts mit dem Militärflugplatz."

Die Bürgerinitiativen hatten schon früh an alle verantwortlichen Stellen und Politiker appelliert, die Fakten endlich zu akzeptieren und deshalb auf weitere jahrelange, sinnlose und teure Verfahren zu verzichten. So wurde auch die Verteidigungsministerin angeschrieben, im Zuge der Reformen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) Calw das Problem Militärflugplatz gleich sinnvoll mitzuregeln.

Der Abschlussbericht liege inzwischen zwar vor, aber die Reformen sollen laut BI weitergehen. Im Verteidigungsausschuss fordere man, über die Bundestagswahl im September hinaus, weiterhin eine umfassende Aufklärung zu den KSK-Skandalen und zur strukturellen Neuausrichtung des Verbandes und sieht weiteren Handlungsbedarf. Trotz Abschlussbericht sei damit noch immer kein Abschluss in Sicht.

"Sollte die Politik in Sachen Militärflugplatz weiter keine Einsicht zeigen, wird das Ganze eben seinen juristischen Gang nehmen. Es ist ja üblich geworden in unserem Land, dass rechtswidrige politische Entscheidungen von Gerichten korrigiert werden. In Haiterbach ist alles Notwendige dafür längst geregelt. Von daher kann man der weiteren Entwicklung gelassen entgegensehen", sagt Kaupp.