Eine LNG-Tankstelle soll auf dem Gelände des 24-Autohofs an der Ecke Eythstraße (rechts)/Carl-Zeiss-Straße (vorne) entstehen. Foto: Fahrland

Mit dem geplanten Bau einer LNG-Tankstelle auf dem Gelände des 24-Autohofs an der Ecke Eythstraße/Carl-Zeiss-Straße setzte sich der Gemeinderat kritisch auseinander.

Vöhringen - Hauptgrund der Diskussion war nicht die benötigte Tankstellenfläche von knapp 360 Quadratmetern auf einem größeren Grundstück mit zahlreichen LKW-Stellplätzen, sondern der Verwaltungsvorschlag, der unter anderem eine Befreiung vom Pflanzgebot vorsah. Ein Teilbereich der Tankstelle an der Westseite soll außerhalb der überbaubaren Fläche liegen, ebenso deren Umfahrung, die zusätzlich teilweise im Pflanzgebot verläuft.

 

Schon 2012 war bei der Verlegung der Einfahrt eine Befreiung von der Pflanzfestsetzung erteilt und mit der verkehrsgerechten Erschließung des Grundstücks begründet worden. Eine zweite Befreiung erschien manchem Gemeinderat fragwürdig.

Baurechtsbehörde fordert keinen Ersatz

Einen Ersatz für die entfallende Grünfläche an anderer Stelle habe die Baurechtsbehörde nicht gefordert, teilte Hauptamtsleiter Max Müller mit, der seine Stelle Anfang Juni angetreten hatte und als neuer Rathaus-Mitarbeiter erstmals aktiv an einer Gemeinderatssitzung teilnahm. Seine Stellvertreterin Birgit Kiene erklärte, an anderer Stelle sei die Versickerungsfläche größer als das geforderte Mindestmaß.

Auf die Befürchtung von Thea Hoh (CDU), der Wegfall mehrerer Lkw-Stellplätze würde wieder vermehrt zum beschwerdeträchtigen Parken auf der Straße führen, erinnerte Bürgermeister Stefan Hammer an das geltende nächtliche Zonenhalteverbot im Gewerbegebiet Ziegelhütte. Einen baurechtlichen Grund zur Ablehnung der Befreiungen liefere dies nicht.

Ein- und Ausfahrt abgeklärt?

Norbert Burkhardt (CDU) hakte nach, ob die Ein- und Ausfahrt mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei abgeklärt worden sei. Laut Hammer ist dies jedoch nicht Sache der Gemeindeverwaltung, sondern liegt in der Verantwortung der Baurechtsbehörde Rottweil. Er fragte, welchen Sinn es hätte, über eine Ablehnung der Befreiungen das Bauvorhaben verhindern zu wollen. Die behördliche immissionsrechtliche Genehmigung sei bereits erteilt worden.

Als Entscheidungsgrundlage zu dürftig fand Helmut Maier (FWV) die zeichnerische Darstellung in den Sitzungsunterlagen, aus der lediglich die Positionierung der Tankstelle auf dem Grundstück hervorging. Max Müller und Birgit Kiene bemühten sich um Aufklärung und gaben die Überschreitung des Pflanzgebots mit drei Metern auf der gesamten Länge an.

Pflanzen einiger Bäume angeregt

Angelika Stierle (FWV) sprach sich dafür aus, dem Antragsteller als Ausgleich das Pflanzen einiger Bäume aufzuerlegen. Ein Antrag von Andrea Kopp (CDU) auf Vertagung des Themas scheiterte mit drei Befürwortern, elf Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Die Vermutung, die Rottweiler Baurechtsbehörde würde ein Veto des Gemeinderats durch eine Zustimmung ersetzen, führte am Ende dann doch zur mehrheitlichen Zustimmung bei zwei Gegenstimmen (Kopp und Hoh). Der Beschluss wurde um einen Hinweis zur Umsetzung des Pflanzgebotes erweitert, was aber eher einer Bitte als einer Verpflichtung entspricht.